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BGBl III 24/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

24. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung

24. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung

[Abkommenstext siehe Anlagen]

Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 mit 1. Februar 2010 in Kraft getreten.

Anlage 1

Abkommenstext  

Faymann

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