15. Annex XVIII: Welt-Fremdenverkehrsorganisation zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Annex XVIII: Welt-Fremdenverkehrsorganisation zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen
[Annex XVIII in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Annex XVIII in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Annex XVIII in französischer Sprache siehe Anlagen]
[Annex XVIII in spanischer Sprache siehe Anlagen]
[Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen samt Übersetzung ins Deutsche siehe Anlagen]
Die Mitteilung über die Annahme des Annex XVIII wurde am 14. Jänner 2010 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Faymann
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