vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 15/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

15. Annex XVIII: Welt-Fremdenverkehrsorganisation zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen
(NR: GP XXIV RV 321 AB 438 S. 46. BR: AB 8212 S. 779.)

15. Annex XVIII: Welt-Fremdenverkehrsorganisation zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Annex XVIII: Welt-Fremdenverkehrsorganisation zum Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten Nationen

[Annex XVIII in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Annex XVIII in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Annex XVIII in französischer Sprache siehe Anlagen]

[Annex XVIII in spanischer Sprache siehe Anlagen]

[Mitteilung an den Generalsekretär der Vereinten Nationen samt Übersetzung ins Deutsche siehe Anlagen]

Die Mitteilung über die Annahme des Annex XVIII wurde am 14. Jänner 2010 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Anlage 4

Anlage 4 

Anlage 5

Anlage 5 

Faymann

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)