135. Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeichneten Protokolls und des am 18. Mai 1993 in London unterzeichneten Protokolls
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 30. April 1969 in London unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen1 in der Fassung des am 17. November 1977 in London unterzeichneten Protokolls und des am 18. Mai 1993 in London unterzeichneten Protokolls
[Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll und Zusatzprotokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. II des Protokolls wurden am 28. Jänner bzw. 19. November 2010 abgegeben; gemäß derselben Bestimmung ist das Protokoll und das Zusatzprotokoll am 19. November 2010 in Kraft getreten.
Anlage 1
Protokoll und Zusatzprotokoll in deutscher Sprachfassung
Anlage 2
Protokoll und Zusatzprotokoll in englischer Sprachfassung
Faymann
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