131. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union haben die Niederlande, für die Niederländischen Antillen, am 28. September 2010 die Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über den Beitritt der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zu dem am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof (BGBl. III Nr. 166/1998 idF von BGBl. III Nr. 208/1998, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 3/2005) hinterlegt.
Faymann
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