129. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra über den Auskunftsaustausch in Steuersachen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra über den Auskunftsaustausch in Steuersachen
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in katalanischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 11 Abs. 1 des Abkommens wurden am 17. März bzw. 8. November 2010 (eingelangt am 10. November 2010) abgegeben; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 am 10. Dezember 2010 in Kraft.
Anlage 1
Abkommenstext in deutscher Sprache
Anlage 2
Abkommenstext in englischer Sprache
Anlage 3
Abkommenstext in katalanischer Sprache
Faymann
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