112. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung RID 3/2010 gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
Die Multilaterale Vereinbarung RID 3/2010 gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten (BGBl. III Nr. 90/2010) wurde von Luxemburg am 8. September 2010 unterzeichnet.
Faymann
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