90. Multilaterale Vereinbarung RID 3/2010 gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
[Vereinbarungstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Vereinbarungstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Vereinbarung wurde von Österreich am 19. Juli 2010 und von Liechtenstein am 23. Juli 2010 unterzeichnet; die Vereinbarung tritt somit am 2. August 2010 in Kraft.
Anlage 1
Vereinbarungstext in deutscher Sprache
Anlage 2
Vereinbarungstext in englischer Sprache
Faymann
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