vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 111/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

111. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über soziale Sicherheit
(NR: GP XXIV RV 686 AB 722 S. 67. BR: AB 8324 S. 785.)

111. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über soziale Sicherheit

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über soziale Sicherheit

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Notifikationen gemäß Art. 18 Abs. 1 des Abkommens erfolgten am 1. Juli bzw. 30. August 2010; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. November 2010 in Kraft.

Anlage 1

Abkommen in deutscher Sprache 

Anlage 2

Abkommen in englischer Sprache 

Faymann

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)