111. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über soziale Sicherheit
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung über soziale Sicherheit
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Art. 18 Abs. 1 des Abkommens erfolgten am 1. Juli bzw. 30. August 2010; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. November 2010 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Abkommen in englischer Sprache
Faymann
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