45. Bundesgesetz, mit dem das Gaswirtschaftsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Gaswirtschaftsgesetz, BGBl. I Nr. 121/2000, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 2/2008 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 106/2008, wird wie folgt geändert:
§ 23b Abs. 2 Z 2 lautet:
- „2. für die anderen Netzebenen die jeweiligen, durch die Netze in den Netzebenen gemäß Abs. 1 Z 1 bis 3 abgedeckten Gebiete der in der Anlage 3 angeführten Unternehmen, wobei die Netze unterschiedlicher Netzbetreiber mit dem Sitz innerhalb desselben Bundeslandes zu einem Netzbereich zusammengefasst werden.“
Fischer
Faymann
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