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BGBl II 437/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

437. Verordnung: Änderung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuer/innen für Österreich

437. Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen für Österreich, BGBl. II Nr. 376/2009, geändert wird

Das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ist gemäß § 22 Abs. 1 Arbeitsverfassungsgesetz, BGBl. Nr. 22/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 74/2009 ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft den Mindestlohntarif festzusetzen, wenn für den betreffenden Wirtschaftszweig kein Kollektivvertrag wirksam ist.

Der Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen für Österreich, BGBl. II Nr. 376/2009, wird auf Grund des Beschlusses des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom 18. November wie folgt geändert:

§ 15 in der ab 1. Jänner 2010 geltenden Fassung lautet:

Angemessene Arbeitszeiten

§ 15. Als angemessene Arbeitszeiten werden festgelegt:

  

Minuten pro Monat

Lohngruppe

1x wöchentlich Kehren & Waschen des Stiegenhauses und der Gänge

pro Bestandseinheit

23

LG 1

1x wöchentlich Kehren des Stiegenhauses und der Gänge

pro Bestandseinheit

9

LG 1

Staubfreihalten des Stiegenhauses und der Gänge nach Bedarf

pro Bestandseinheit

8

LG 1

Staubfreihalten von Türen nach Bedarf

pro Bestandseinheit

8

LG 1

monatliches Kehren der Kellergänge

pro Bestandseinheit

5

LG 1

monatl. Reinhalten diverser Abstellräume

pro Bestandseinheit

2

LG 1

monatliches Kehren des Dachbodens

pro Bestandseinheit

2

LG 1

wöchentlich Aufzugskabine reinigen

pro Bestandseinheit

12

LG 1

monatliche Waschküchenreinigung

pro Bestandseinheit

5

LG 1

Stiegenhauszuschlag ab dem zweiten Stiegenhaus

pro Stiegenhaus

20

LG 1

Zuschlag bei Räumlichkeiten mit Kundenverkehr, die durch das Stiegenhaus betreten werden müssen.

pro Stiegenhaus

150

LG 1

Betreuung und monatliche Reinigung (händisch) von Tief- und Palettengaragen

pro Stellplatz

30

LG 2

Betreuung und monatliche Reinigung (maschinell) von Tief- und Palettengaragen

pro Stellplatz

15

LG 2

tägliche Anwesenheit, Kontrolle

pro Bestandseinheit

35

LG 1

Kleinreparaturen nach Bedarf

pro Bestandseinheit

2

LG 3

tägliche Aufzugsbetreuung

pro Bestandseinheit

12

LG 3

tägliche Waschküchenbetreuung inklusive Waschmaschinen und Trockner

pro Bestandseinheit

2

LG 2

Gehsteigbetreuung nach Bedarf von 16.10. bis 15.4. für die ersten 300 m2

pro m2

6

LG 2

Gehsteigbetreuung nach Bedarf von 16.10. bis 15.4. für die weiteren 301 m2 bis 1 100 m2

pro m2

4

LG 2

Gehsteigbetreuung nach Bedarf von 16.10. bis 15.4. für die darüber hinaus gehenden m2

pro m2

2

LG 2

Gehsteigbetreuung nach Bedarf von 16.4. bis 15.10.

pro m2

1

LG 2

  

Minuten pro Jahr

Lohngruppe

Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Reinigung und Bewässerung) für die ersten 500 m2

pro m2

3

LG 2

Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Reinigung und Bewässerung) für die weiteren 501 m2 bis 4 000 m2

pro m2

2

LG 2

Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Reinigung und Bewässerung) für die darüber hinaus gehenden m2

pro m2

1

LG 2

Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Mähen und Schnittgutentfernen) für die ersten 500 m2

pro m2

6

LG 2

Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Mähen und Schnittgutentfernen) für die weiteren 501 m2 bis 4 000 m2

pro m2

3

LG 2

Grünflächenbetreuung nach Bedarf (Mähen und Schnittgutentfernen) für die darüber hinaus gehenden m2

pro m2

2

LG 2

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