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BGBl II 327/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

327. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festlegung der Bereiche, in denen variable Ausgabengrenzen zulässig sind

327. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Festlegung der Bereiche, in denen variable Ausgabengrenzen zulässig sind, geändert wird

Auf Grund des § 12a Abs. 4 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. I Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 78/2009, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Festlegung der Bereiche, in denen variable Ausgabengrenzen zulässig sind, BGBl. II Nr. 202/2008, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird der Punkt nach der Z 9 durch einen Strichpunkt ersetzt und wird folgende neue Z 10 angefügt:

  1. „10. Ausgaben, die auf Grund von vom Bundesminister für Finanzen übernommenen Haftungen - mit Ausnahme jener aus Ausfallsbürgschaften (§ 1356 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches) - sowie auf Grund § 93a Abs. 3 des Bankwesengesetzes notwendig sind.“

2. Der bisherige Text in § 2 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; ihm wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) § 1 Z 10 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 327/2009 tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.“

Pröll

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