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BGBl II 299/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

299. Verordnung: Vorläufige Sicherstellung des Trassenverlaufs für den zweigleisigen Ausbau der Pottendorferlinie im Abschnitt Hennersdorf - Münchendorf

299. Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die vorläufige Sicherstellung des Trassenverlaufs für den zweigleisigen Ausbau der Pottendorferlinie im Abschnitt Hennersdorf - Münchendorf

Gemäß § 5a Abs. 1 des Hochleistungsstreckengesetzes (HlG), BGBl. Nr. 135/1989, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 154/2004, wird verordnet:

Trassenverlauf

§ 1. (1) Für den zweigleisigen Ausbau der Pottendorfer Linie im Abschnitt Hennersdorf - Münchendorf wird nachstehender Trassenverlauf in den Marktgemeinden Vösendorf und Biedermannsdorf sowie in den Gemeinden Hennersdorf, Achau und Münchendorf festgelegt:

  1. 1. Das Projekt „Zweigleisiger Ausbau der Pottendorfer Linie, Abschnitt Hennersdorf - Münchendorf“ umfasst den zweigleisigen Ausbau von km 7,6 bis km 20,8 der Hochleistungsstrecke „Wien (einschließlich Terminal Inzersdorf)-Pottendorf-Wiener Neustadt“. Die neue Trasse folgt generell dem Bestand, durch die Vergrößerung der Bogenradien zwecks Geschwindigkeitserhöhung sind lagemäßige Abweichungen vom Bestand bis ca. 100 m erforderlich. Durch die größere Anzahl an Gleisen und die Anhebung der Nivellette wird der Trassenbereich deutlich breiter als im Bestand.
  2. 2. Der zweigleisige Ausbau beginnt im südliche Teil des Bahnhofs Wien-Blumental. Er umfasst die beiden Streckengleise der Pottendorfer Linie und östlich angrenzend zwei Bahnhofsgleise. Von der Brücke über die S1 bei ca. km 7,6 bis ca. km 8,4 verläuft die Strecke im Einschnitt, danach in Hochlage bis zum Bahnhof Hennersdorf. Der Johannisweg wird unterführt. Der Bahnhof Hennersdorf liegt neu in Hochlage, verfügt über drei Gleise, einen Inselbahnsteig und einen Randbahnsteig. Ab km 9,45 verläuft die Trasse horizontal. Die Landesstraße L 2008 unterquert die Bahn und verläuft in unveränderter Höhenlage. Im Zuge der freien Strecke zwischen Hennersdorf und Achau ist, um die geplante Geschwindigkeitserhöhung zu ermöglichen, südlich der Bahnsteige der Station Hennersdorf eine Linienverbesserung in Form eines Linksbogens und eines anschließenden Rechtsbogens bis km 12,10 erforderlich. Bei ca. km 10,50 endet die Hochlage, die Trasse geht in die bestandsnahe Niveaulage über und fällt mit 7,5 Promille in Richtung Achau. In ca. km 10,69 wird eine Gemeindestraße überführt. Der nächste Projektsabschnitt erstreckt sich von km 11,98 bis km 14,40 und umfasst den Bahnhof Achau. Dieser wird zu einem Überholbahnhof mit 4 Bahnhofsgleisen ausgebaut. Das Projekt sieht an den außen liegenden Überholgleisen Randbahnsteige vor sowie einen Freiraum in der Mitte zwischen den Durchfahrtsgleisen, sodass später noch ein Inselbahnsteig ergänzt werden kann. Am Nordkopf des Bahnhofs Achau überfährt die Aspangbahn die Trasse der Pottendorfer Linie niveaufrei, wobei das Kreuzungsbauwerk in versetzter Lage in km 12,620 neu errichtet wird. Die bestehende Eisenbahnkreuzung mit der Landesstraße B 11 in km 13,502 wird im Zuge des Ausbaues aufgelassen und durch eine neu zu errichtende Unterführung ersetzt. Der nächste Projektsabschnitt umfasst die freie Strecke zwischen Achau und Münchendorf. Um die ab km 14,403 geplante Geschwindigkeitserhöhung auf maximal 200 km/h zu ermöglichen, ist im Bereich des bestehenden Rechtsbogens südlich des Bahnhofs Achau aus fahrdynamischen Gründen eine Linienverbesserung von km 14,225 bis km 15,798 vorgesehen. Für die Unterführung der Landesstraße B 16 in km 14,423 wird die Nivellette der Pottendorfer Linie um ca. 2,0 m angehoben. Für die Querung der Gerinne Heidbach und Schwechat (Aubach-Künette) und die Unterführung eines Feldwegs in km 14,528 und eines Gemeindeweges in km 15,071 wird die Nivellette der Trasse im Bereich der Linienverbesserung um bis zu 5,5 m angehoben. Anschließend verläuft die zweigleisige Strecke in einer Höhe von ca. 2,0 m über Gelände geradlinig in Richtung Süden bis zum Bahnhof Münchendorf. Der letzte Abschnitt umfasst den Bahnhof Münchendorf (km 17,75 bis km 20,35), der ebenfalls als Überholbahnhof viergleisig ausgebaut wird. Er verfügt über zwei Inselbahnsteige. Die außen liegenden Überholgleise weisen eine Nutzlänge von 760 m auf. Im Bereich der Triesting werden die beiden Hauptgleise aufgeweitet um zwei unabhängige Brückentragwerke herstellen zu können. Die Nivellette wird generell angehoben und verläuft im Bereich der Bahnsteige horizontal. Erst bei der Bestandsanbindung wird auf Höhe des Bestandes abgesenkt. Im Ortsgebiet von Münchendorf werden die Himberger Straße und die Velmer Straße (L 2005) unterführt, südlich von Münchendorf bei km 20,424 wird eine Gemeindestraße überführt. Südlich des Bahnhofs Münchendorf wird das Gleis 1 von ca. km 20,441 bis km 20,705 an den Bestand angeschwenkt.

(2) Der Trassenverlauf ist in den zehn Plänen „Trassenverlaufsplan“ vom April 2009, Plan Nr. PODO-EB1-HEN1SP-02-0006-F00, PODO-EB1-HEN1SP-02-0070-F00, PODO-EB1-HEN1SP-02-0071-F00, PODO-EB1-ACH1SP-02-0221-F00, PODO-EB1-ACH1SP-02-0222-F00, PODO-EB1-ACH1SP-02-0223-F00, PODO-EB1-ACH1SP-02-0224-F00, PODO-EB1-ACH1SP-02-0225-F00, PODO-EB1-ACH1SP-02-0226-F00 und PODO-EB1-MUE1SP-02-0007-F00, jeweils im Maßstab 1:1 000 ausgewiesen. Diese Pläne liegen beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (Eisenbahnbehörde), beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie in den in Abs. 1 angeführten Standortgemeinden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Vorläufige Trassensicherung

§ 2. (1) Die Rechtswirkungen des § 5a Abs. 5 HlG, wonach auf den im Geländestreifen liegenden Grundstücksteilen Neu-, Zu- und Umbauten nicht vorgenommen, keine Anlagen sonst errichtet oder geändert, keine Gewinnung mineralischer Rohstoffe aufgenommen sowie keine Deponien errichtet oder erweitert werden dürfen, bezieht sich auf den in den Plänen ausgewiesene Geländestreifen in den Marktgemeinden Vösendorf und Biedermannsdorf und in den Gemeinden Hennersdorf, Achau und Münchendorf.

(2) Der Geländestreifen nach Abs. 1 ist in den in § 1 Abs. 2 dieser Verordnung angeführten, beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (Eisenbahnbehörde), beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie in den in § 1 Abs. 1 angeführten Standortgemeinden aufliegenden Plänen ausgewiesen.

Bures

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