207. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Pflanzenschutzverordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 5 Abs. 3 sowie 38 Abs. 1 des Pflanzenschutzgesetzes 1995, BGBl. 532, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2005, wird - hinsichtlich des § 16 Abs. 7 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen - verordnet:
Die Pflanzenschutzverordnung, BGBl. Nr. 253/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 112/2009, wird wie folgt geändert:
1. In § 4a Abs. 4 wird die Wortfolge „an der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH“ durch die Wortfolge „im Bundesamt für Ernährungssicherheit“ und die Wortfolge „im Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaft“ durch die Wortfolge „im Bundesamt für Wald“ ersetzt.
2. In § 16 Abs. 7 wird der Halbsatz „der verbleibende Anteil von 20 % ist eine Einnahme des Bundes“ durch den Halbsatz „der verbleibende Anteil von 20 % ist eine Einnahme des Bundesamtes für Ernährungssicherheit “ ersetzt.
3. Dem § 19 wird folgender Abs. 19 angefügt:
„(19) § 4a Abs. 4 sowie § 16 Abs. 7 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 207/2009 treten mit 1. Juli 2009 in Kraft.“
Berlakovich
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