157. Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, mit der die Verordnung über die militärischen Auszeichnungen geändert wird
Auf Grund des § 2 des Militärauszeichnungsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 168, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 17/2008 und BGBl. I Nr. 3/2009, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung über die militärischen Auszeichnungen, BGBl. II Nr. 344/2006, wird wie folgt geändert:
1. Im Titel wird die Behördenbezeichnung „Bundesministers für Landesverteidigung“ durch die Behördenbezeichnung „Bundesministers für Landesverteidigung und Sport“ ersetzt.
2. In der Promulgationsklausel wird die Zitierung „das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 116/2006“ durch die Zitierung „die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 17/2008 und BGBl. I Nr. 3/2009“ ersetzt.
3. Nach § 3 wird folgender § 3a samt Überschrift eingefügt:
„Übergangsbestimmung
§ 3a. Die nach der bis zum Ablauf des 31. Mai 2009 geltenden Rechtslage beschafften Kleinodien dürfen weiterhin ausgegeben werden.“
4. Im § 4 wird nach Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Der Titel, die Promulgationsklausel, § 3a sowie die Anlagen 2, 5 und 6, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 157/2009, treten mit 1. Juni 2009 in Kraft.“
5. Die Anlagen 2, 5 und 6 werden durch die in der Anlage beigeschlossenen neuen Anlagen 2, 5 und 6 ersetzt.
Anlage 1
Darabos
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