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BGBl II 92/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

92. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend eine wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für die Wasserkraftnutzung der Traun unterhalb des Traunsees

92. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung betreffend eine wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für die Wasserkraftnutzung der Traun unterhalb des Traunsees geändert wird

Auf Grund des § 54 Abs. 1 und 2 WRG 1959, BGBl. Nr. 215, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 123/2006 wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 24. Juni 1964 betreffend die wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für die Wasserkraftnutzung der Traun unterhalb des Traunsees, BGBl. Nr. 144/1964, wird wie folgt geändert:

§ 1 lautet:

§ 1. Das Wasserdarbieten der Traun von ihrem Ausfluss aus dem Traunsee bis Flusskilometer 8,5 (oberhalb des Kleinmünchner Wehres) - ausgenommen die Abschnitte der Traun von Flusskilometer 38,5 bis 44,0 (Saag) und Flusskilometer 51,0 bis 53,5 (Stadl-Paura) - wird, unbeschadet bestehender Rechte und unter Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Erfordernisse der Abwasserbeseitigung und der Reinhaltung des Grundwassers in der Welser Heide, der Wasserkraftnutzung mit dem Ziel der Einrichtung einer möglichst geschlossenen, nach einem wasser- und energiewirtschaftlich einheitlichen Betriebsplan arbeitenden Kraftwerkskette gewidmet.

Berlakovich

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