126. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Estland über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in estnischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 6 des Abkommens wurden am 28. August bzw. 22. September 2009 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. November 2009 in Kraft getreten.
Anlage 1
Abkommenstext in deutscher Sprache
Anlage 2
Abkommenstext in estnischer Sprache
Anlage 3
Abkommenstext in englischer Sprache
Faymann
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