118. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M207 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von Chlorsilanen, die der Verpackungsanweisung P 010 zugeordnet sind, in Druckgefäßen aus Stahl
Die Multilaterale Vereinbarung M207 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die Beförderung von Chlorsilanen, die der Verpackungsanweisung P 010 zugeordnet sind, in Druckgefäßen aus Stahl (BGBl. III Nr. 88/2009) wurde von Moldau am 24. August 2009 unterzeichnet.
Faymann
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