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BGBl III 98/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

98. Änderungen der Gemeinsamen Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

98. Änderungen der Gemeinsamen Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:

Durch Beschlüsse der Versammlung der Madrider Union im Rahmen der Verwaltungskörperkonferenz (Governing Bodies) der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) im Jahr 2008 wurde die Gemeinsame Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken und zum Protokoll zu diesem Abkommen (Kundgemacht in BGBl. III Nr. 109/1997, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 90/2008) wie folgt geändert:

[Änderungen in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Änderungen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderungen in französischer Sprache siehe Anlagen]

Anlage

Änderungen in deutscher Sprache (Übersetzung) 

Anlage

Änderungen in englischer Sprache 

Anlage

Änderungen in französischer Sprache 

Faymann

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