67. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung
[Vertragstext in deutscher Sprache in der Fassung des Berichtigungsprotokolls siehe Anlagen]
[Vertragstext in kroatischer Sprache in der Fassung des Berichtigungsprotokolls siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 24. März 2009 in Wien ausgetauscht; der Vertrag in der Fassung des Berichtigungsprotokolls vom 9. Mai 2007 ist gemäß der Bestimmung seines Art. XIX Abs. 2 mit 1. Juni 2009 in Kraft getreten.
Anlage 1
Abkommenstext in deutscher Sprache
Anlage 2
Abkommenstext in kroatischer Sprache
Faymann
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