66. Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande zur weiteren Abänderung des zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 unterzeichneten Protokolls und des am 26. Dezember 2001 unterzeichneten Protokolls
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG wird genehmigt.
Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande zur weiteren Abänderung des zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande am 1. September 1970 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll in der Fassung des am 18. Dezember 1989 unterzeichneten Protokolls und des am 26. Dezember 2001 unterzeichneten Protokolls
[Protokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll in niederländischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 2 des Protokolls wurden am 16. April bzw. 16. April 2009 (eingelangt am 23. April 2009) abgegeben; das Protokoll ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 23. Mai 2009 in Kraft getreten.
Anlage 1
Abkommenstext in deutscher Sprache
Anlage 2
Abkommenstext in niederländischer Sprache
Faymann
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