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BGBl III 38/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

38. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports
(NR: GP XXIV RV 23 AB 102 S. 17. BR: AB 8095 S. 768.)

38. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG wird genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports

[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Vertragstext in tschechischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 20 des Abkommens wurden am 17. Dezember 2008 bzw. 16. April 2009 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. Juli 2009 in Kraft.

Anlage 1

Vertragstext in deutscher Sprache 

Anlage 2

Vertragstext in tschechischer Sprache 

Faymann

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