38. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG wird genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports
[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Vertragstext in tschechischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 20 des Abkommens wurden am 17. Dezember 2008 bzw. 16. April 2009 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. Juli 2009 in Kraft.
Anlage 1
Vertragstext in deutscher Sprache
Anlage 2
Vertragstext in tschechischer Sprache
Faymann
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