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BGBl III 15/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

15. Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

15. Änderungen der Anlagen A und B111) Kundgemacht in BGBl. Nr. 522/1973, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 21/2007. zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)222) Kundgemacht in BGBl. Nr. 522/1973, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 241/1985.

Laut Depositarmitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 13. Oktober 2008, C.N.749.2008.TREATIES-3 wurden die nachstehenden Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) gemäß Art. 14 Abs. 3 des Übereinkommens angenommen und sind mit 1. Jänner 2009 in Kraft getreten:

[Änderungen der Anlagen A und B in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Änderungen der Anlagen A und B in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]

Anlage 1

Änderungen der Anlagen A und B in deutscher Sprache (Übersetzung)  

Anlage 2

Änderungen der Anlagen A und B in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) 

Faymann

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