15. Änderungen der Anlagen A und B1 zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)2
Laut Depositarmitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 13. Oktober 2008, C.N.749.2008.TREATIES-3 wurden die nachstehenden Änderungen der Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) gemäß Art. 14 Abs. 3 des Übereinkommens angenommen und sind mit 1. Jänner 2009 in Kraft getreten:
[Änderungen der Anlagen A und B in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Änderungen der Anlagen A und B in französischer Sprache (authentischer Wortlaut) siehe Anlagen]
Anlage 1
Änderungen der Anlagen A und B in deutscher Sprache (Übersetzung)
Anlage 2
Änderungen der Anlagen A und B in französischer Sprache (authentischer Wortlaut)
Faymann
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