494. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der Anhänge der ASV 2008 aktualisiert werden
Auf Grund des § 71 Abs. 4 und 5 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2008, in Verbindung mit § 5 Abs. 4 und 5, § 12 Abs. 2 und § 13 Abs. 4 der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 - ASV 2008, BGBl. II Nr. 274/2008, wird kundgemacht:
- 1. Die harmonisierten Europäischen Normen und die entsprechenden österreichischen Normen für die Sicherheit von Aufzügen und von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge werden in der als Anlage 1 angeschlossenen Neufassung des Anhangs XVI der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 - ASV 2008 mit Stand 28. Oktober 2008 aufgelistet. Damit wird Art. 5 Abs. 2 der Aufzüge-Richtlinie (Richtlinie 95/16/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge, ABl. Nr. L 213 vom 07.09.1995, S. 1, in der Fassung des Artikels 24 der Richtlinie 2006/42/EG über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung), ABl. Nr. L 157 vom 09.06.2006, S. 24), in Verbindung mit der Mitteilung der Kommission 2008/C 273/09 vom 28.10.2008, entsprochen.
- 2. Das Verzeichnis der österreichischen Normen und technischen Spezifikationen für die Sicherheit von Aufzügen und von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge wird in der als Anlage 2 angeschlossenen Neufassung des Anhangs XVII der Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008 - ASV 2008 mit Stand 1. November aufgeführt.
- 3. Die wesentlichen Beschlüsse, Entscheidungen und Informationen für die Anwendung und Durchführung der ASV 2008 bzw. der Aufzüge-Richtlinie werden in der als Anlage 3 angeschlossenen Neufassung des Anhangs XVIII der ASV 2008 aufgeführt.
- 4. Die auf dem Fachgebiet „Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge gemäß dem Akkreditierungsgesetz akkreditierten Prüfstellen sowie die zur Entgegennahme von und/oder Entscheidung über Gutachten über die technische, juristische und wirtschaftliche Angemessenheit eines Ausnahmefalls betreffend verringerte Schutzräume jenseits der Endstellungen des Fahrkorbs gemäß Anhang I Abschnitt 2.2, dritter Absatz, der ASV 2008 bzw. Anhang I Nummer 2.2, dritter Absatz der Aufzüge-Richtlinie namhaft gemachten Behörden werden in der als Anlage 4 angeschlossenen Neufassung des Anhangs XIX der ASV 2008 aufgeführt.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Mitterlehner
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