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BGBl II 326/2008

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

326. Verordnung: Anpassung des Anhanges I des Bundesvergabegesetzes 2006 an das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge - CPV-Verordnung

326. Verordnung der Bundesregierung betreffend die Anpassung des Anhanges I des Bundesvergabegesetzes 2006 an das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge - CPV-Verordnung

Auf Grund des § 349 Abs. 2 des Bundesvergabegesetzes 2006, BGBl. I Nr. 17, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 86/2007, wird verordnet:

§ 1. Anhang I des Bundesvergabegesetzes 2006 wird durch folgenden Anhang ersetzt:

„Anhang I

Verzeichnis der Tätigkeiten entsprechend der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige gemäß § 4 Z 1

NACE111) Bei unterschiedlichen Auslegungen zwischen CPV und NACE gilt die NACE-Nomenklatur, 222) Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (ABl. L 293 vom 24.10.1990, S. 1), geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 761/93 der Kommission (ABl. L 83 vom 3.4.1993, S. 1).

 

ABSCHNITT F

BAUGEWERBE

CPV Referenz-nummer

Abteilung

Gruppe

Klasse

Beschreibung

Anmerkungen

 

45

  

Baugewerbe

Diese Abteilung umfasst:

Neubau, Renovierung und gewöhnliche Instandsetzung

45000000

 

45.1

 

Vorbereitende Baustellenarbeiten

 

45100000

  

45.11

Abbruch von

Gebäuden,

Erdbewegungs-arbeiten

Diese Klasse umfasst:

- Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken

- Aufräumen von Baustellen

- Erdbewegungen: Ausschachtung, Erdauffüllung, Einebnung und Planierung von Baugelände, Grabenaushub, Felsabbau, Sprengen usw.

- Erschließung von Lagerstätten:

- Auffahren von Grubenbauen, Abräumen des Deckgebirges und andere Aus- und Vorrichtungsarbeiten

Diese Klasse umfasst ferner:

- Baustellenentwässerung

- Entwässerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen

45110000

  

45.12

Test- und

Suchbohrung

Diese Klasse umfasst:

- Test-, Such- und Kernbohrung für bauliche, geophysikalische, geologische oder ähnliche Zwecke.

Diese Klasse umfasst nicht:

- Erdöl- und Erdgasbohrungen zu Förderzwecken auf Vertragsbasis (s. 11.20)

- Brunnenbau (s. 45.25)

- Schachtbau (s. 45.25)

- Exploration von Erdöl- und Erdgasfeldern, geophysikalische, geologische und seismische Messungen (s. 74.20)

45120000

 

45.2

 

Hoch- und

Tiefbau

 

45200000

  

45.21

Hochbau,

Brücken- und Tunnelbau u. ä.

Diese Klasse umfasst:

- Errichtung von Gebäuden aller Art

- Errichtung von Brücken, Tunneln u. ä.:

- Brücken (einschließlich für Hochstraßen), Viadukte, Tunnel und Unterführungen

- Rohrfernleitungen, Fernmelde- und Hochspannungsleitungen, städtische Rohrleitungs- und Kabelnetze einschließlich zugehöriger Arbeiten

- Herstellung von Fertigteilbauten aus Beton auf der Baustelle

Diese Klasse umfasst nicht:

- Erbringung von Dienstleistungen bei der Erdöl- und Erdgasförderung (s. 11.20)

- Errichtung vollständiger Fertigteilbauten aus selbst gefertigten Teilen, soweit nicht aus Beton (s. Abteilungen 20, 26 und 28)

- Bau von Sportplätzen, Stadien, Schwimmbädern, Sporthallen und anderen Sportanlagen (ohne Gebäude) (s. 45.23)

- Bauinstallation (s. 45.3)

- Sonstiges Baugewerbe (s. 45.4)

- Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros (s. 74.20)

- Projektleitung (s. 74.20)

45210000

außer:

-45213316

45220000

45231000

45232000

      
  

45.23

Straßenbau und Eisenbahnoberbau

Diese Klasse umfasst:

- Bau von Autobahnen, Straßen und Wegen

- Bau von Bahnverkehrsstrecken

- Bau von Rollbahnen

- Bau von Sportplätzen, Stadien, Schwimmbädern, Tennis- und Golfplätzen (ohne Gebäude)

- Markierung von Fahrbahnen und Parkplätzen

Diese Klasse umfasst nicht:

- Vorbereitende Erdbewegungen (s. 45.11)

45212212 und DA03

45230000

außer:

-45231000

-45232000

-45234115

  

45.24

Wasserbau/

Fluss-, Kanal-, Hafen-, Strom-, Schleusen- und

Talsperrenbau

Diese Klasse umfasst:

- Bau von:

- Wasserstraßen, Häfen (einschließlich Jachthäfen), Flussbauten, Schleusen usw.

- Talsperren und Deichen

- Nassbaggerei

- Unterwasserarbeiten

45240000

  

45.25

Spezialbau und

sonstiger Tiefbau

Diese Klasse umfasst:

- Spezielle Tätigkeiten im Hoch- und Tiefbau, die besondere Fachkenntnisse bzw. Ausrüstungen erfordern:

- Herstellen von Fundamenten einschließlich Pfahlgründung

- Brunnen- und Schachtbau

- Montage von fremdbezogenen Stahlelementen

- Eisenbiegerei

- Mauer- und Pflasterarbeiten

Auf- und Abbau von Gerüsten und beweglichen Arbeitsbühnen einschließlich deren Vermietung

- Schornstein-/Rauchfangs-, Feuerungs- und Industrieofenbau

Diese Klasse umfasst nicht:

- Vermietung von Gerüsten ohne Auf- und Abbau (s. 71.32)

45250000

45262000

 

45.3

 

Bauinstallation

 

45300000

  

45.31

Elektroinstallation

Diese Klasse umfasst:

- Installation von:

- Elektrischen Leitungen und Armaturen

- Kommunikationssystemen

- Elektroheizungen

- Rundfunk- und Fernsehantennen (für Wohngebäude)

- Feuermeldeanlagen

- Einbruchsicherungen

- Aufzügen und Rolltreppen

- Blitzableitern usw.

in Gebäuden und anderen

Bauwerken

45213316

45310000

außer:

-45316000

  

45.32

Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und

Erschütterung

Diese Klasse umfasst:

- Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung in Gebäuden und anderen Bauwerken

Diese Klasse umfasst nicht:

- Abdichtung gegen Wasser und Feuchtigkeit (s. 45.22)

45320000

  

45.33

Klempnerei/

Installateur, Gas-, Wasser-, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallation

Diese Klasse umfasst:

- Installation oder Einbau von:

Gas-, Wasser-, und Sanitärinstallation sowie Ausführung von Klempner-/Installateurarbeiten

- Heizungs-, Lüftungs-, Kühl- und Klimaanlagen

- Lüftungskanälen

- Sprinkleranlagen in Gebäuden und anderen Bauwerken

Diese Klasse umfasst nicht:

- Installation von Elektroheizungen (s. 45.31)

45330000

  

45.34

Sonstige

Bauinstallation

Diese Klasse umfasst:

- Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen für Straßen, Eisenbahnen, Flughäfen und Häfen

- Installation von Ausrüstungen und Befestigungselementen a.n.g. in Gebäuden und anderen Bauwerken

45234115

45316000

45340000

 

45.4

 

Sonstiges

Baugewerbe

 

45400000

  

45.41

Stuckateurgewerbe, Gipserei und

Verputzerei

Diese Klasse umfasst:

- Stuck-, Gips- und Verputzarbeiten innen und außen einschließlich damit verbundener Lattenschalung in und an Gebäuden und anderen Bauwerken

45410000

  

45.42

Bautischlerei

Diese Klasse umfasst:

- Einbau von fremdbezogenen Türen, Toren, Fenstern, Rahmen und Zargen, Einbauküchen, Treppen, Ladeneinrichtungen u.ä. aus Holz oder anderem Material

- Einbau von Decken, Wandvertäfelungen, beweglichen Trennwänden u. ä. Innenausbauarbeiten

Diese Klasse umfasst nicht:

- Verlegen von Parkett- und anderen Holzböden (s. 45.43)

45420000

  

45.43

Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei/ Tapezierer, Raumausstattung

Diese Klasse umfasst:

- Tapetenkleberei/Tapezierer

- Verlegen von:

- Wand- und Bodenfliesen oder -platten aus Keramik, Beton oder Stein

- Parkett- und anderen Holzböden

- Teppich- und Linoleumböden sowie Bodenbelägen aus Gummi oder synthetischem Material

- Terrazzo-, Marmor-, Granit- oder Schieferböden sowie Wandverkleidungen aus diesen Materialien

45430000

  

45.44

Maler- und

Glasergewerbe/ Maler und Anstreicher,

Glaser

Diese Klasse umfasst:

- Innen- und Außenanstrich von Gebäuden

- Anstrich von Hoch- und Tiefbauten

- Ausführung von Glaserarbeiten, einschließlich Einbau von Glasverkleidungen, Spiegeln usw.

Diese Klasse umfasst nicht:

- Fenstereinbau (s. 45.42)

45440000

  

45.45

Baugewerbe a.n.g.

Diese Klasse umfasst:

- Einbau von Swimmingpools

- Fassadenreinigung

- Sonstige Baufertigstellung und Ausbauarbeiten a.n.g.

Diese Klasse umfasst nicht:

- Innenreinigung von Gebäuden und anderen Bauwerken (s. 74.70)

45212212 und DA04

45450000

 

45.5

 

Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal

 

45500000

  

45.50

Vermietung von Baumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal

Diese Klasse umfasst nicht:

- Vermietung von Baumaschinen und -geräten ohne Bedienungspersonal (s. 71.32)

45500000“

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 15. September 2008 in Kraft.

Gusenbauer Molterer Plassnik Silhavy Kdolsky Fekter Berger Pröll Buchinger Schmied Faymann Bartenstein Hahn

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