vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 290/2008

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

290. Verordnung: Änderung der Verordnungen über die Lehrpläne der Volksschule, der Sonderschulen, der Hauptschulen und der allgemein bildenden höheren Schulen

290. Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnungen über die Lehrpläne der Volksschule, der Sonderschulen, der Hauptschulen und der allgemein bildenden höheren Schulen geändert werden

Artikel I

Verordnung, mit der die Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden, geändert wird

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 116/2008, insbesondere dessen §§ 6, 10 und 23, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschulen erlassen werden, BGBl. Nr. 134/1963, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 137/2008, wird wie folgt geändert:

1. In Art. I § 4 Abs. 1 lit. e wird die Wortfolge „gemäß Z 8 und 9 der Bemerkungen zur Stundentafel der Allgemeinen Sonderschule“ durch die Wortfolge „gemäß Z 4 und 5 der Bemerkungen zur Stundentafel der Grundstufen I und II sowie gemäß Z 3 und 4 der Bemerkungen zur Stundentafel der Sekundarstufe I der Allgemeinen Sonderschule“ ersetzt.

2. Der zweite mit BGBl. II Nr. 137/2008 hinzugefügte Abs. 16 des Art. 1 § 5 erhält die Absatzbezeichnung „(17)“.

3. Dem Art. 1 § 5 wird folgender Abs. 18 angefügt:

„(18) Art. I § 4 Abs. 1 lit. e, Anlage A Vierter Teil, Anlage C 1 Z 3, 5 und 7, Anlage C 2 Z 4 und 6 sowie Anlage C 3 Z 4 und 6 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 290/2008 treten mit 1. September 2008 in Kraft.“

4. In Anlage A (Lehrplan der Volksschule) Vierter Teil (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände, der Verbindlichen Übungen, des Förderunterrichtes, der Freigegenstände und der Unverbindlichen Übungen) Abschnitt C (Stundentafel der Volksoberstufe) Z 1 (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Z 2 (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) wird die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.

5. In Anlage C 1 (Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule) Z 3 (Allgemeine Bestimmungen) wird nach Abschnitt 3.14 (Betreuungsplan für ganztägige Schulformen) folgender Abschnitt 3.15 samt Überschrift angefügt:

„3.15 Politische Bildung

Politische Bildung soll die Schülerinnen und Schüler zum Verständnis für politische Vorgänge und zur Teilhabe am demokratischen und politischen Leben befähigen. Somit muss auch ein wesentlicher Beitrag zur Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Hautfarben, Menschen mit Behinderungen, usw. geleistet werden.

Dabei ist besonders auf den Erwerb politischer Kompetenzen (politische Urteilskompetenz, politische Handlungskompetenz, politische Methodenkompetenz und politische Sachkompetenz) sowie auf den Erwerb historischer Kompetenzen (historische Fragekompetenz, historische Methodenkompetenz, historische Sachkompetenz und historische Orientierungskompetenz) zu achten.“

6. In Anlage C 1 Z 5 (Stundentafeln) Abschnitt B (Stundentafeln der Sekundarstufe I [5. bis 8. Schulstufe]) Z 1 (Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen:) und Z 2 (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) wird die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.

7. In Anlage C 1 Z 7 (Bildungs- und Lehraufgaben sowie Didaktische Grundsätze und der Lehrstoff der Pflichtgegenstände der Grundstufen I, II und der Sekundarstufe I) lautet der Pflichtgegenstand „Geschichte und Soziakunde“ samt Überschrift:

„Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung beschäftigt sich mit Vergangenheit, Gegenwart und Zukunftsperspektiven. Er leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler in Zeit und Raum und zur Identitätsfindung in einer pluralistisch verfassten Gesellschaft. Dabei ist der Vermittlung von historischen und politischen Kompetenzen besonders Beachtung zu schenken. Kontroverse Interessen in Geschichte und Politik sind im Unterricht ebenso kontrovers darzustellen. Lehrkräfte haben darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler eine kritisch-abwägende Distanz aufrecht erhalten können. Das Kennenlernen verschiedener Modelle menschlichen Zusammenlebens in der Vergangenheit soll zu Verständnis der eigenen Situation und Toleranz dem Anderen gegenüber in der Gegenwart führen.

Im besonderen Maße ist hierbei von der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Im Bereich des historischen Lernens stellen ua. Neue Kulturgeschichte/Geschlechtergeschichte, Umweltgeschichte oder Globalgeschichte gleichberechtigte Zugänge dar. Im Bereich des politischen Lernens sind Themenbereiche aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler wie zB Medien, Konsum, Migrationserfahrungen, Lebenswegentscheidungen aufzugreifen.

Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher, kultureller und zeitlicher Dimensionen geben. Dabei sind besonders interkulturelles und globales Lernen in den Unterricht mit einzubeziehen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung ist so zu gestalten, dass es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, historische und politische Kompetenzen zu erwerben.

Die Fragestellungen sollen den Erfahrungen, Problemen und Erkenntnisinteressen der Gegenwart entstammen. Historische Sachverhalte müssen aus dem jeweiligen Kontext heraus erklärt und verstanden werden.

Es ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, dass die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer individuellen Voraussetzungen politisch bewusstes Handeln entwickeln.

Der Einsatz verschiedener Sozialformen soll dazu beitragen, Erkenntnisse individuell oder gemeinschaftlich zu gewinnen. Eine Diskussionskultur, in der die Meinung der anderen respektiert wird, ist anzustreben.

Historische Kompetenzen

Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind vorhandene Fragestellungen in Geschichtsdarstellungen aufzuzeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und zu formulieren (Historische Fragekompetenz).

Der Umgang mit historischen Quellen zum Aufbau einer Vorstellung über die Vergangenheit (Geschichte selbst erzählen) sowie der kritische Umgang mit historischen Darstellungen (zB in Form von Ausstellungen, Spielfilmen mit historischen Inhalten) ist zu fördern. Es sind Möglichkeiten zu eröffnen, durch die die Schülerinnen und Schüler in „freien Arbeitsphasen" und in Projekten forschendes und entdeckendes Lernen praktizieren können (Historische Methodenkompetenz).

Im Unterricht dienen Begriffe und Konzepte zur Erfassung von historischen Sachverhalten. Der individuellen bzw. altersgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Begriffe und Konzepte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken (Historische Sachkompetenz).

Historisches Lernen soll zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen (Historische Orientierungskompetenz).

Politische Kompetenzen

Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer möglichst selbstständigen, be­gründeten und möglichst sach- und wertorientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und zu formulieren (Politische Urteilskompetenz).

Der Unterricht soll die Bereitschaft und die Fähigkeit zu politischem Verstehen und Handeln fördern. Dazu sind die Entwicklung der Fähigkeiten, politische Konflikte auszutragen, eigene Positionen in politischen Fragen zu formulieren sowie politische Positionen anderer zu verstehen, aufzugreifen und an der Lösung von Problemen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unter Rücksichtnahme auf eigene und fremde Bedürfnisse mitzuwirken, anzustreben. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele, zB durch Simulationsspiele zu üben (Politische Handlungskompetenz).

Politische Bildung soll einerseits dazu befähigen, Grundlagen und Informationen zu reflektieren, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Andererseits sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, sich politisch artikulieren und in einen Diskurs mit anderen treten zu können, zB Schülerinnen- und Schülervertreterwahl (Politische Methodenkompetenz).

Bei der Bearbeitung von Begriffen und Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in politischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Der alters- und entwicklungsgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken (Politische Sachkompetenz).

Die historischen und politischen Kompetenzen sind anhand konkreter Themen zu entwickeln. Die beschriebenen Kompetenzen sind als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und -gestaltung heranzuziehen. Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen.

Sekundarstufe I

Lehrstoff:

6. Schulstufe

Erstes Auftreten der Menschen bis zum Ende des Mittelalters

Beispielsweise:

  1. der Vergleich des Zusammenlebens von Menschen früher und heute
  2. verschiedene Kulturen von der Antike bis zum Mittelalter
  3. das Leben der Menschen unter Berücksichtigung des Alltags sowie der Generationen- und Geschlechterverhältnisse in verschiedenen Gemeinschaften und Lebenswelten (zB Nomadentum, Bauern und Dorf, ritterliches Leben und höfische Kultur)
  4. die Auseinandersetzung des Menschen mit der Natur und ihre Auswirkungen auf die Organisation des menschlichen Zusammenlebens
  5. Entwicklung der Arbeitsteilung und des Wirtschaftens anhand exemplarischer Wirtschaftsformen
  6. verschiedenen Herrschaftsformen und Religionen

Lernziele der sechsten Schulstufe:

  1. Formen des Zusammenlebens früher und heute kennen lernen
  2. verschiedene Gemeinschaften und Lebenswelten erfahren
  3. Entwicklung der Wirtschaft darstellen
  4. politische Herrschaftsformen kennen lernen
  5. Charakteristika von Hochkulturen kennen lernen
  6. verschiedene Weltbilder kennen lernen

Lehrstoff:

7. Schulstufe

Beginn der Neuzeit bis zum Ende des Ersten Weltkrieges

Beispielsweise:

  1. Erfindungen und Entdeckungen, die die Welt verändert haben
  2. Humanismus und Renaissance
  3. die Reformen Maria Theresias und Josefs II. (zB Einführung der Schulpflicht)
  4. Napoleon und die Französische Revolution
  5. verschiedene Formen des Wirtschaftens und deren Auswirkungen auf die Arbeitswelt, Freizeit, Generationen, Familie und Stellung von Frauen und Männern
  6. die Menschenrechte und das Problem ihrer Durchsetzung
  7. der Erste Weltkrieg - Ursache und Auswirkungen für die Menschen in Europa
  8. Kunst und Kultur - von der Renaissance bis hin zum Jugendstil unter Berücksichtigung der Alltagskultur

Lernziele der siebenten Schulstufe:

  1. das neue Menschen- und Weltbild am Beginn der Neuzeit kennen lernen
  2. die Zeit des Absolutismus und der Aufklärung erkunden
  3. die napoleonische Zeit und ihre Auswirkung auf eine Neuordnung von Europa erfahren
  4. die Auswirkungen der Wirtschaft auf die Gesellschaft erkennen
  5. das Wissen über Menschenrechte, insbesondere der Kinderrechte, erwerben
  6. Staaten und Völker im Krieg kennen lernen - am Beispiel „Erster Weltkrieg“
  7. Kunst und Kultur als Ausdruck des Lebensgefühls einer Epoche erfahren

Lehrstoff:

8. Schulstufe

Zeitraum vom Ende des Ersten Weltkrieges bis zur Gegenwart - Möglichkeiten der politischen Beteiligung

Beispielsweise:

  1. Möglichkeiten einer politischer Beteiligung, Mitbestimmung und Mitverantwortung
  2. Grundzüge der österreichischen Verfassung, Demokratie, politische Parteien
  3. Rechte und Pflichten einer Staatsbürgerin bzw. eines Staatsbürgers
  4. wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge im Hinblick auf Veränderungen in Arbeitswelt und Freizeit
  5. Wirtschaftskrisen
  6. Rolle der Frauen, der Männer, der Generationen und der Familien
  7. Demokratie und Diktatur in Europa
  8. der Nationalsozialismus, Holocaust, Erinnerungskulturen
  9. der Zweite Weltkrieg und seine Folgen
  10. Österreich - die Zweite Republik: politisches System, wirtschaftliche und soziale Entwicklung
  11. Österreich als Mitglied der Europäischen Union
  12. Europa und seine Integration
  13. aktuelle Konflikte und Möglichkeiten der Friedenserziehung

Lernziele der achten Schulstufe:

  1. die Möglichkeiten politischer Beteiligung, Mitbestimmung und Mitverantwortung im Schulalltag, im sozialen Umfeld und den demokratischen Institutionen erkennen und wahrnehmen können
  2. Kenntnisse über die Grundzüge der österreichischen Verfassung haben
  3. Kenntnisse über die wichtigsten Rechte und Pflichten von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern erwerben
  4. die Auswirkungen der Wirtschaft auf die Gesellschaft im 20. Jahrhundert erkennen
  5. demokratische und diktatorische Herrschaftsformen in Europa kennen lernen
  6. die Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges auf das Weltgeschehen hinsichtlich Politik, Wirtschaft und Gesellschaft erfahren“

8. In Anlage C 2 (Lehrplan der Sonderschule für gehörlose Kinder) Z 4 (Allgemeine Bestimmungen) wird nach Abschnitt 4.15 (Betreuungsplan für ganztägige Schulformen) folgender Abschnitt 4.16 samt Überschrift angefügt:

„4.16 Politische Bildung

Politische Bildung soll die Schülerinnen und Schüler zum Verständnis für politische Vorgänge und zur Teilhabe am demokratischen und politischen Leben befähigen. Somit muss auch ein wesentlicher Beitrag zur Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Hautfarben, Menschen mit Behinderungen, usw. geleistet werden.

Dabei ist besonders auf den Erwerb politischer Kompetenzen (politische Urteilskompetenz, politische Handlungskompetenz, politische Methodenkompetenz und politische Sachkompetenz) sowie auf den Erwerb historischer Kompetenzen (historische Fragekompetenz, historische Methodenkompetenz, historische Sachkompetenz und historische Orientierungskompetenz) zu achten.“

9. In Anlage C 2 Z 6 (Stundentafeln) Abschnitt C (Stundentafeln der Sekundarstufe I [5. bis 8. Schulstufe]) Z 1 (Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen:) und Z 2 (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) wird die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.

10. In Anlage C 3 (Lehrplan der Sonderschule für blinde Kinder) Z 4 (Allgemeine Bestimmungen) wird nach Abschnitt 4.15 (Betreuungsplan für ganztägige Schulformen) folgender Abschnitt 4.16 samt Überschrift angefügt:

„4.16 Politische Bildung

Politische Bildung soll die Schülerinnen und Schüler zum Verständnis für politische Vorgänge und zur Teilhabe am demokratischen und politischen Leben befähigen. Somit muss auch ein wesentlicher Beitrag zur Toleranz gegenüber anderen Kulturen, Hautfarben, Menschen mit Behinderungen, usw. geleistet werden.

Dabei ist besonders auf den Erwerb politischer Kompetenzen (politische Urteilskompetenz, politische Handlungskompetenz, politische Methodenkompetenz und politische Sachkompetenz) sowie auf den Erwerb historischer Kompetenzen (historische Fragekompetenz, historische Methodenkompetenz, historische Sachkompetenz und historische Orientierungskompetenz) zu achten.“

11. In Anlage C 3 Z 6 (Stundentafeln) Abschnitt C (Stundentafeln der Sekundarstufe I [5. bis 8. Schulstufe]) Z 1 (Ermächtigung für schulautonome Bestimmungen:) und Z 2 (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) wird die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.

Artikel II

Verordnung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Hauptschulen geändert wird

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 116/2008, insbesondere dessen §§ 6 und 16, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne der Hauptschulen, BGBl. II Nr. 134/2000, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 210/2008, wird wie folgt geändert:

1. Dem Art. 1 § 2 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) Anlage 1 Vierter und Sechster Teil, Anlage 2 Vierter Teil, Anlage 3 Vierter Teil sowie Anlage 4 Vierter Teil dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 29/2008 treten mit 1. September 2008 in Kraft.“

2. In Anlage 1 (Lehrplan der Hauptschule) Vierter Teil (Stundentafel) Z 1 (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Z 2 (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) wird die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.

3. In Anlage 1 Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet der Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ samt Überschrift:

„Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung beschäftigt sich mit Vergangenheit, Gegenwart und Zukunftsperspektiven. Er leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler in Zeit und Raum, zur Identitätsfindung in einer pluralistisch verfassten Gesellschaft sowie zur Entwicklung selbständigen Denkens und Handelns. Kontroverse Interessen in Geschichte und Politik sind im Unterricht ebenso kontrovers darzustellen. Lehrkräfte haben darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler eine kritisch-abwägende Distanz aufrecht erhalten können. Der Vermittlung von historischen und politischen Kompetenzen ist besondere Beachtung zu schenken. Das Kennenlernen verschiedener Modelle menschlichen Zusammenlebens in Vergangenheit und Gegenwart soll zu Verständnis der eigenen Situation und Toleranz gegenüber dem Anderen führen.

Grundbereiche und Dimensionen:

Der Unterricht soll sich mit folgenden Grundbereichen der Geschichte, Sozialkunde und Politischen Bildung beschäftigen: Macht und Herrschaft, Gesellschaft und Individuum, Wirtschaft, Kultur und Religion. Im besonderen Maße ist hierbei von der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Im Bereich des historischen Lernens stellen ua. Neue Kulturgeschichte/Geschlechtergeschichte, Umweltgeschichte oder Globalgeschichte gleichberechtigte Zugänge dar. Im Bereich des politischen Lernens sind Themen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler (Schuldemokratie, Medien, Konsum, Migrationserfahrungen, Lebenswegentscheidungen etc.) aufzugreifen.

Themenwahl:

Für die Bearbeitung der historischen, sozialkundlichen und politischen Gegenwartsfragen, die auch die Interessen der Schüler und Schülerinnen berücksichtigen sollen, sind chronologische Zugänge (ua. Längs- und Querschnitte) oder Formen exemplarischen Lernens zu wählen.

Global - kontinental - national - regional - lokal

Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher Dimensionen sowie ihrer Vernetzungen geben, um die Herausbildung einer reflektierten und (selbst)reflexiven Identität zu ermöglichen. Dabei sind besonders Interkulturelles und Globales Lernen in den Unterricht mit einzubeziehen.

Gegenwartsbezug

Der Unterricht soll Einsichten in die Pluralität von politischen Leitbildern vermitteln. Durch die Auseinandersetzung mit Feldern wie Autorität und Macht, privat und öffentlich, Gemeinwohl und Gerechtigkeit, Krieg - Frieden, Diktatur und Demokratie etc. soll ein wichtiger Beitrag zur Erziehung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geleistet werden. Ideologiekritische Haltung und Toleranz, Verständnisbereitschaft und Friedenswille sind wichtige Voraussetzungen für politisches Handeln.

Historische und politische Einsichten

Verstehen historischer und politischer Handlungsweisen im Kontext der jeweiligen Zeit und Aufbau eines reflektierten und (selbst)reflexiven historischen und politischen Bewusstseins.

Gewinnen einer differenzierten Betrachtungsweise durch Begegnungen mit dem räumlich, kulturell und zeitlich Anderen.

Erklären gegenwärtiger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, politischer und kultureller Phänomene, zB aus der historischen Entwicklung.

Bewusstmachen der vielfältigen Ursachen historischer und politischer Ereignisse und Verläufe sowie der verschiedenen Möglichkeiten ihrer Deutung.

Schulung multiperspektivischer Betrachtungsweise als Bestandteil eines kritischen historischen und politischen Bewusstseins.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Das Verstehen historischer und politischer Entwicklungen, Situationen und Handlungsweisen soll zur Kenntnis, Verteidigung und Weiterentwicklung der den Grund- und Menschenrechten zugrunde liegenden Werte führen. Die Auseinandersetzung mit Religionen, Weltanschauungen und ethischen Normen verstärkt die Fähigkeit zu differenzierter Einschätzung von gesellschaftlichen und kulturellen Phänomenen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Arbeit mit Texten und Bildern (Quellen und Darstellungen der Vergangenheit bzw. der Gegenwart in unterschiedlichen Medien), Interpretation und Bewertung; Begriffsbildung und Anwendung; Sammeln und Anwenden von Argumenten im Diskurs.

Natur und Technik:

Historische und politische Beispiele zu naturwissenschaftlichen und technischen Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichen Folgen und technischer Innovation; Arbeit mit Statistiken; Interpretation von Diagrammen; kritische Bewertung des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts unter Berücksichtigung des ökologischen Wandels.

Kreativität und Gestaltung:

Reflexion der Bedeutung von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten als Ausdruck von Kreativität und Zeitgeist; Wahrnehmung und Gestaltung künstlerischer und kultureller Produkte als Medien der Kommunikation in ihrer historischen und/oder gesellschaftlichen Bedingtheit.

Gesundheit und Bewegung:

Bewegungskultur in historischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen; Auswirkung des Ernährungs- und Hygienestandards; gesellschaftliche und politische Funktion des Sports in verschiedenen Kulturen.

Mensch und Gesellschaft:

Die Ziele und Aufgaben des Unterrichts tragen in ihrer Gesamtheit zu diesem Bildungsbereich bei.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung ist so zu gestalten, dass es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, historische und politische Kompetenzen zu erwerben. Dabei sind folgende Kompetenzbereiche zu berücksichtigen:

Historische Kompetenzen

Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind vorhandene Fragestellungen in Geschichtsdarstellungen auf zu zeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und zu formulieren (Historische Fragekompetenz).

Die Eigenständigkeit im Umgang mit historischen Quellen zum Aufbau einer Vorstellung über die Vergangenheit (Re-Konstruktion), sowie ein kritischer Umgang mit historischen Darstellungen (zB Ausstellungen, Spielfilme mit historischen Inhalten, Schul- und Fachbücher) sind zu fördern (De-konstruktion). Dazu sind Methoden zu vermitteln, um Analysen und Interpretationen vornehmen zu können (Historische Methodenkompetenz).

Bei der Bearbeitung von Begriffen und Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in historischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Im Unterricht dienen Begriffe und Konzepte zur Erfassung von historischen Sachverhalten. Der altersgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Begriffe und Konzepte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Neben allgemeinen Begriffen und Konzepten (zB Religion, Wirtschaft, Herrschaft) sowie jenen mit historischem Charakter (zB Polis, Ritter) dienen Prinzipien dem Aufbau von qualitätsvollen Darstellungen über die Vergangenheit (Multiperspektivität, Objektivität/Intersubjektivität, Perspektive, Standpunkt, Gegenwartsgebundenheit usw.) (Historische Sachkompetenz).

Historisches Lernen soll zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen. Da unterschiedliche Schlüsse aus der Geschichte gezogen werden können, ist im Unterricht auf die Pluralität in der Interpretation zu achten. Die sich daraus ergebenden Synergien mit der Politischen Bildung sind zu berücksichtigen (Historische Orientierungskompetenz).

Politische Kompetenzen

Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer selbstständigen, begründeten und möglichst sach- und wertorientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und zu formulieren (Politische Urteilskompetenz).

Der Unterricht soll die Bereitschaft und Fähigkeit zu politischem Handeln fördern. Dazu ist es erforderlich, eigene Positionen zu artikulieren, Positionen anderer zu verstehen und aufzugreifen, sowie an der gemeinsamen Entwicklung von Lösungen mitzuwirken. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele, etwa durch Simulationsspiele und im Rahmen der Einrichtungen der Schuldemokratie zu vermitteln (Politische Handlungskompetenz).

Politische Bildung soll dazu befähigen, Grundlagen und Informationen zu reflektieren und Manifestationen des Politischen zu entschlüsseln, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Gleichzeitig sollen Verfahren und Methoden vermittelt werden, die dazu befähigen, sich mündlich, schriftlich, visuell und/oder in modernen Medien politisch zu artikulieren (zB Beteiligung an Diskussionen zu politischen Fragen, Schülerinnen- und Schülervertreterwahl) (Politikbezogene Methodenkompetenz).

Bei der Bearbeitung von Begriffen und Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in politischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Begriffe und die ihnen innewohnenden Konzepte des Politischen (wie zB Geschlecht, Schicht, Macht, Knappheit) dienen der Erfassung politischer Sachverhalte. Prinzipien wie etwa Kontroversität, Intersubjektivität und Vollständigkeit sind in der Unterrichtsgestaltung zu beachten. Der altersgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Begriffe und Konzepte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken (Politische Sachkompetenz).

Die historischen und politischen Kompetenzen sind anhand konkreter Themen zu entwickeln. Es ist darauf zu achten, dass alle angeführten Kompetenzen in ausreichendem Maße im Unterricht berücksichtigt werden.

Bei der Bearbeitung der Themen sind die Relevanz für die zukünftige Lebenssituation, der regionale Aspekt, der exemplarische Charakter und fächerübergreifende Bezüge zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind auch die im allgemeinen Teil des Lehrplans angeführten Kompetenzen, wie zB Selbst- und Sozialkompetenz, anzubahnen. Zu diesem Zweck sind geeignete methodische Zugänge zu legen (ua. unterschiedliche Sozialformen, Plan- und Rollenspiele, Offene Lernformen, bilingualer Unterricht, entdeckendes und projektorientiertes Lernen, Lehrausgänge in Museen, zu historischen Stätten und politischen Einrichtungen).

Die beschriebenen Kompetenzen sind als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und -gestaltung heranzuziehen. Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen.

Lehrstoff:

Kernbereich:

Menschliches Handeln vollzieht sich unter bestimmten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Rahmenbedingungen und verändert diese ständig bzw. kann sie verändern. Die Analyse der einzelnen Faktoren und das Erkennen von deren Wechselwirkungen sind ein wesentliches Anliegen des Unterrichts. An konkreten historischen Sachverhalten soll beispielhaft gezeigt werden, welche Probleme die Menschen in verschiedenen Epochen und Räumen zu bewältigen hatten und haben, und auf welche Weise sie diese gelöst haben bzw. lösen.

Im Unterricht sollen Gegenwartsbezüge im Bereich der Geschichtskultur und des Politischen hergestellt und über Orientierungsangebote reflektiert werden. Geschichtskulturelle Produkte sollen dekonstruiert (Spielfilme, Comics, Texte und Rekonstruktionszeichnungen in Schülerbüchern, etc.) und anhand von geeigneten Beispielen in unterschiedlichen historischen Zeitabschnitten soll der Unterschied zwischen Vergangenheit und Geschichte herausgearbeitet werden.

2. Klasse:

Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte des Zeitraumes vom ersten Auftreten der Menschen bis zum Ende des Mittelalters.

Folgende Themenbereiche sind dabei zu behandeln:

  1. Die Auseinandersetzung des Menschen mit der Natur und ihre Auswirkungen auf die Organisation des menschlichen Zusammenlebens.
  2. Das Leben der Menschen in verschiedenen Gemeinschaften und Lebenswelten/-räumen unter Berücksichtigung des Alltags sowie der Generationen- und der Geschlechterverhältnisse (Nomadentum, Bauern und Dorf, ritterliches Leben und höfische Kultur).
  3. Arbeitswelt, Entwicklung der Arbeitsteilung und Formen des Wirtschaftens (Naturalwirtschaft, Tauschwirtschaft, Sklavenwirtschaft, mittelalterliche Grundherrschaft, Entstehung des Marktes, Technikgeschichte).
  4. Entwicklung verschiedener politischer Herrschaftsformen unter besonderer Berücksichtigung von verschiedenen Modellen politischer Mitbestimmung (athenische Demokratie, römische Republik, städtische Autonomie, Ständeversammlung im Mittelalter).
  5. Soziale und militärische Konflikte, ihre Ursachen und Lösungsversuche an ausgewählten Beispielen.
  6. Charakteristika früher Hochkulturen und der griechischen und römischen Antike - Bezüge zu außereuropäischen Kulturen.
  7. Die Entwicklung von Weltbildern unter Einbeziehung von magischen, mythischen und religiösen Vorstellungen.
  8. Grenzen und Räume - Besiedlung und Integration des österreichischen Raumes bis zur Entwicklung einer politischen Einheit unter den Babenbergern und Habsburgern.
  9. Kunst und Kultur als Ausdrucksform einer Epoche.

3. Klasse:

Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte vom Beginn der Neuzeit bis zum Ende des Ersten Weltkrieges.

Folgende Themenbereiche sind zu behandeln:

  1. Neue Perspektiven am Beginn der Neuzeit - ein neues Welt- und Menschenbild (Humanismus und Renaissance).
  2. Begegnung, Austausch und Konfrontation - Europa und die Welt von den Entdeckungen bis zur europäischen Expansion im Zeitalter des Imperialismus; unter Beachtung außereuropäischer Perspektiven.
  3. Reform und Revolution als Antwort auf Defizite in Kirche und Staat - von der Reformation über die Reformen Maria Theresias und Josefs II. bis zur Französischen Revolution.
  4. Wirtschaft und Gesellschaft - verschiedene Formen des Wirtschaftens und deren Auswirkungen auf die Arbeitswelt, Stellung der Geschlechter, Freizeit und Familie.
  5. Entwicklung des modernen Staates - Absolutismus, Verfassungsstaat und früher Parlamentarismus.
  6. Macht und Hegemonie: Die napoleonische Zeit und das europäische Ordnungssystem am Wiener Kongress.
  7. Menschen- und Kinderrechte und ihre Durchsetzung gestern und heute.
  8. Kultur und Gesellschaft als Globalgeschichte, zB Afrika, Südamerika und Asien.
  9. Herausbildung verschiedener politischer Ordnungskonzeptionen; Liberalismus, Nationalismus, Sozialismus.
  10. Die Habsburgermonarchie als multikulturelle Gesellschaft und supranationales Gebilde.
  11. Staaten und Völker im Krieg - Kriegsursachen und Friedensbemühungen in der Neuzeit bis zum Ersten Weltkrieg; Entstehung und Grundzüge des humanitären Völkerrechtes.
  12. Kunst und Kultur als Ausdruck des Lebensgefühls einer Epoche unter Berücksichtigung der Alltagskultur.

4. Klasse:

Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte vom Ende des Ersten Weltkrieges bis zur Gegenwart.

Folgende Themenbereiche sind zu behandeln:

  1. Wirtschaft und Gesellschaft im 20. und 21. Jahrhundert - Veränderungen in Arbeitswelt und Freizeit, Wirtschaftskrisen.
  2. Selbstverständnis der Geschlechter (Analyse von unterschiedlichen Zugängen zu Weiblichkeit und Männlichkeit) und Generationen (Familie im Wandel).
  3. Entstehung und Bedingungen diktatorischer Systeme, Methoden totalitärer Herrschaft: Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus; Bezüge zu modernen Formen des politischen Extremismus. Der Nationalsozialismus als Beispiel eines totalitären Systems - Ideologie, Propaganda, Mobilisierung der Jugend, Verfolgung, organisierter Massenmord, Widerstand.
  4. Entwicklung und Krise der Demokratie in Österreich - Verfassung, Parteien, Wehrverbände, autoritäres System, Bürgerkrieg, NS-Zeit.
  5. Erinnerungskulturen und deren Wandel; Erinnerungen an jüdisches Leben vor und nach dem Holocaust.
  6. Der Zweite Weltkrieg und die internationale Politik nach 1945 - Kalter Krieg, Blockbildung und Entspannung, das Ende der bipolaren Welt, die UNO; Die USA und die Sowjetunion - ein Vergleich verschiedener politischer und gesellschaftlicher Systeme.
  7. Die Auflösung der Kolonialreiche und neue Hegemonien; Globalisierung als kultureller, wirtschaftlicher, politischer Wandel (Migration, Konsumverhalten, Nichtregierungsorganisationen).
  8. Österreich - die Zweite Republik: politisches System, außenpolitische Orientierung, Wirtschafts- und Sozialpolitik im Wandel; Neue Soziale Bewegungen (Umweltbewegung, Frauenbewegung).
  9. Europa und die EU; politische Mitbestimmung und Mitverantwortung Österreichs in der EU.
  10. Medien und deren Auswirkung auf das Politische; Manifestationen des Politischen (mediale Berichterstattung, politische Inszenierungen, Wahlwerbung).
  11. Demokratie und Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung (Formen der Mitbestimmung, e-Democracy); Zukunftschancen im Spannungsfeld zwischen persönlichen und gesellschaftlichen Anliegen.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im Dritten Teil).“

4. In Anlage 2 (Lehrplan der Hauptschule unter besonderer Berücksichtigung der musikalischen Ausbildung [Musikhauptschule]) Vierter Teil (Stundentafel) Z 1 (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Z 2 (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) wird die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.

5. In Anlage 3 (Lehrplan der Hauptschule unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung [Sporthauptschule]) Vierter Teil (Stundentafel) Z 1 (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Z 2 (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) wird die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.

6. In Anlage 4 (Lehrplan der Hauptschule unter besonderer Berücksichtigung der skisportlichen Ausbildung [Skihauptschule]) Vierter Teil (Stundentafel) Z 1 (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Z 2 (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) wird die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.

Artikel III

Verordnung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen geändert wird

Auf Grund

  1. 1. des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 116/2008, insbesondere dessen §§ 6 und 39, und
  2. 2. des § 29 des Minderheitenschulgesetzes für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 76/2001, sowie
  3. 3. des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/2007,

wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen, BGBl. Nr. 88/1985, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 321/2006, wird wie folgt geändert:

1. Dem Art. III § 2 wird folgender Abs. 13 angefügt:

„(13) Anlage A Vierter und Sechster Teil, Anlage A/m1 Vierter und Sechster Teil, Anlage A/m2 Vierter Teil, Anlage A/m3 Vierter Teil, Anlage A/sp Vierter Teil sowie Anlage A/sl Vierter Teil dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 290/2008 treten mit 1. September 2008 in Kraft.“

2. In Anlage A (Lehrplan der allgemein bildenden höheren Schule) Vierter Teil (Stundentafeln) Z 1 (Unterstufe) wird in den Stundentafeln der Unterstufe des Gymnasiums, der Unterstufe des Realgymnasiums sowie der Unterstufe des Wirtschaftlichen Realgymnasiums in den Z 1 (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Z 2 (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.

3. In Anlage A Sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände) Unterabschnitt 1 (Unterstufe) lautet der Pflichtgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ samt Überschrift:

„Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung beschäftigt sich mit Vergangenheit, Gegenwart und Zukunftsperspektiven. Er leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Orientierung der Schülerinnen und Schüler in Zeit und Raum, zur Identitätsfindung in einer pluralistisch verfassten Gesellschaft sowie zur Entwicklung selbständigen Denkens und Handelns. Kontroverse Interessen in Geschichte und Politik sind im Unterricht ebenso kontrovers darzustellen. Lehrkräfte haben darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler eine kritisch-abwägende Distanz aufrecht erhalten können. Der Vermittlung von historischen und politischen Kompetenzen ist besondere Beachtung zu schenken. Das Kennenlernen verschiedener Modelle menschlichen Zusammenlebens in Vergangenheit und Gegenwart soll zu Verständnis der eigenen Situation und Toleranz gegenüber dem Anderen führen.

Grundbereiche und Dimensionen:

Der Unterricht soll sich mit folgenden Grundbereichen der Geschichte, Sozialkunde und Politischen Bildung beschäftigen: Macht und Herrschaft, Gesellschaft und Individuum, Wirtschaft, Kultur und Religion. Im besonderen Maße ist hierbei von der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Im Bereich des historischen Lernens stellen ua. Neue Kulturgeschichte/Geschlechtergeschichte, Umweltgeschichte oder Globalgeschichte gleichberechtigte Zugänge dar. Im Bereich des politischen Lernens sind Themen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler (Schuldemokratie, Medien, Konsum, Migrationserfahrungen, Lebenswegentscheidungen etc.) aufzugreifen.

Themenwahl:

Für die Bearbeitung der historischen, sozialkundlichen und politischen Gegenwartsfragen, die auch die Interessen der Schüler und Schülerinnen berücksichtigen sollen, sind chronologische Zugänge (ua. Längs- und Querschnitte) oder Formen exemplarischen Lernens zu wählen.

Global - kontinental - national - regional - lokal

Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte und Politik unterschiedlicher räumlicher Dimensionen sowie ihrer Vernetzungen geben, um die Herausbildung einer reflektierten und (selbst)reflexiven Identität zu ermöglichen. Dabei sind besonders Interkulturelles und Globales Lernen in den Unterricht mit ein zu beziehen.

Gegenwartsbezug

Der Unterricht soll Einsichten in die Pluralität von politischen Leitbildern vermitteln. Durch die Auseinandersetzung mit Feldern wie Autorität und Macht, privat und öffentlich, Gemeinwohl und Gerechtigkeit, Krieg - Frieden, Diktatur und Demokratie etc. soll ein wichtiger Beitrag zur Erziehung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geleistet werden. Ideologiekritische Haltung und Toleranz, Verständnisbereitschaft und Friedenswille sind wichtige Voraussetzungen für politisches Handeln.

Historische und politische Einsichten

Verstehen historischer und politischer Handlungsweisen im Kontext der jeweiligen Zeit und Aufbau eines reflektierten und (selbst)reflexiven historischen und politischen Bewusstseins.

Gewinnen einer differenzierten Betrachtungsweise durch Begegnungen mit dem räumlich, kulturell und zeitlich Anderen.

Erklären gegenwärtiger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, politischer und kultureller Phänomene, zB aus der historischen Entwicklung.

Bewusstmachen der vielfältigen Ursachen historischer und politischer Ereignisse und Verläufe sowie der verschiedenen Möglichkeiten ihrer Deutung.

Schulung multiperspektivischer Betrachtungsweise als Bestandteil eines kritischen historischen und politischen Bewusstseins.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Das Verstehen historischer und politischer Entwicklungen, Situationen und Handlungsweisen soll zur Kenntnis, Verteidigung und Weiterentwicklung der den Grund- und Menschenrechten zugrunde liegenden Werte führen. Die Auseinandersetzung mit Religionen, Weltanschauungen und ethischen Normen verstärkt die Fähigkeit zu differenzierter Einschätzung von gesellschaftlichen und kulturellen Phänomenen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Arbeit mit Texten und Bildern (Quellen und Darstellungen der Vergangenheit bzw. der Gegenwart in unterschiedlichen Medien), Interpretation und Bewertung; Begriffsbildung und Anwendung; Sammeln und Anwenden von Argumenten im Diskurs.

Natur und Technik:

Historische und politische Beispiele zu naturwissenschaftlichen und technischen Entwicklungen im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichen Folgen und technischer Innovation; Arbeit mit Statistiken; Interpretation von Diagrammen; kritische Bewertung des naturwissenschaftlich-technischen Fortschritts unter Berücksichtigung des ökologischen Wandels.

Kreativität und Gestaltung:

Reflexion der Bedeutung von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten als Ausdruck von Kreativität und Zeitgeist; Wahrnehmung und Gestaltung künstlerischer und kultureller Produkte als Medien der Kommunikation in ihrer historischen und/oder gesellschaftlichen Bedingtheit.

Gesundheit und Bewegung:

Bewegungskultur in historischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen; Auswirkung des Ernährungs- und Hygienestandards; gesellschaftliche und politische Funktion des Sports in verschiedenen Kulturen.

Mensch und Gesellschaft:

Die Ziele und Aufgaben des Unterrichts tragen in ihrer Gesamtheit zu diesem Bildungsbereich bei.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung ist so zu gestalten, dass es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, historische und politische Kompetenzen zu erwerben. Dabei sind folgende Kompetenzbereiche zu berücksichtigen:

Historische Kompetenzen

Geschichte gibt Antworten auf Fragen, die an die Vergangenheit gestellt werden. Im Unterricht sind vorhandene Fragestellungen in Geschichtsdarstellungen auf zu zeigen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, Fragen an die Vergangenheit zu erkennen und zu formulieren (Historische Fragekompetenz).

Die Eigenständigkeit im Umgang mit historischen Quellen zum Aufbau einer Vorstellung über die Vergangenheit (Re-Konstruktion), sowie ein kritischer Umgang mit historischen Darstellungen (zB Ausstellungen, Spielfilme mit historischen Inhalten, Schul- und Fachbücher) sind zu fördern (De-konstruktion). Dazu sind Methoden zu vermitteln, um Analysen und Interpretationen vornehmen zu können (Historische Methodenkompetenz).

Bei der Bearbeitung von Begriffen und Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in historischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Im Unterricht dienen Begriffe und Konzepte zur Erfassung von historischen Sachverhalten. Der altersgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Begriffe und Konzepte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Neben allgemeinen Begriffen und Konzepten (zB Religion, Wirtschaft, Herrschaft) sowie jenen mit historischem Charakter (zB Polis, Ritter) dienen Prinzipien dem Aufbau von qualitätsvollen Darstellungen über die Vergangenheit (Multiperspektivität, Objektivität/Intersubjektivität, Perspektive, Standpunkt, Gegenwartsgebundenheit usw.) (Historische Sachkompetenz).

Historisches Lernen soll zum besseren Verstehen von Gegenwartsphänomenen und von zukünftigen Herausforderungen beitragen. Da unterschiedliche Schlüsse aus der Geschichte gezogen werden können, ist im Unterricht auf die Pluralität in der Interpretation zu achten. Die sich daraus ergebenden Synergien mit der Politischen Bildung sind zu berücksichtigen (Historische Orientierungskompetenz).

Politische Kompetenzen

Da das alltägliche Leben von politischen Entscheidungen und Kontroversen beeinflusst wird, soll Politische Bildung einerseits zu einer selbstständigen, begründeten und möglichst sach- und wertorientierten Beurteilung politischer Entscheidungen, Probleme und Kontroversen befähigen und es andererseits schrittweise ermöglichen, sich selbst (Teil-)Urteile zu bilden und zu formulieren (Politische Urteilskompetenz).

Der Unterricht soll die Bereitschaft und Fähigkeit zu politischem Handeln fördern. Dazu ist es erforderlich, eigene Positionen zu artikulieren, Positionen anderer zu verstehen und aufzugreifen, sowie an der gemeinsamen Entwicklung von Lösungen mitzuwirken. Diese für politisches Handeln zentralen Fähigkeiten sind anhand konkreter Beispiele, etwa durch Simulationsspiele und im Rahmen der Einrichtungen der Schuldemokratie zu vermitteln (Politische Handlungskompetenz).

Politische Bildung soll dazu befähigen, Grundlagen und Informationen zu reflektieren und Manifestationen des Politischen zu entschlüsseln, indem ein Repertoire von Methoden zur Analyse von Daten, Bildern und Texten vermittelt wird. Gleichzeitig sollen Verfahren und Methoden vermittelt werden, die dazu befähigen, sich mündlich, schriftlich, visuell und/oder in modernen Medien politisch zu artikulieren (zB Beteiligung an Diskussionen zu politischen Fragen, Schülerinnen- und Schülervertreterwahl) (Politikbezogene Methodenkompetenz).

Bei der Bearbeitung von Begriffen und Konzepten ist darauf zu achten, dass sie in politischen Kontexten vermittelt werden und an das vorhandene Wissen anschließen. Begriffe und die ihnen innewohnenden Konzepte des Politischen (wie zB Geschlecht, Schicht, Macht, Knappheit) dienen der Erfassung politischer Sachverhalte. Prinzipien wie etwa Kontroversität, Intersubjektivität und Vollständigkeit sind in der Unterrichtsgestaltung zu beachten. Der altersgemäßen Konkretisierung und Weiterentwicklung dieser Begriffe und Konzepte ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu schenken (Politische Sachkompetenz).

Die historischen und politischen Kompetenzen sind anhand konkreter Themen zu entwickeln. Es ist darauf zu achten, dass alle angeführten Kompetenzen in ausreichendem Maße im Unterricht berücksichtigt werden.

Bei der Bearbeitung der Themen sind die Relevanz für die zukünftige Lebenssituation, der regionale Aspekt, der exemplarische Charakter und fächerübergreifende Bezüge zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind auch die im allgemeinen Teil des Lehrplans angeführten Kompetenzen, wie zB Selbst- und Sozialkompetenz, anzubahnen. Zu diesem Zweck sind geeignete methodische Zugänge zu legen (ua. unterschiedliche Sozialformen, Plan- und Rollenspiele, Offene Lernformen, bilingualer Unterricht, entdeckendes und projektorientiertes Lernen, Lehrausgänge in Museen, zu historischen Stätten und politischen Einrichtungen).

Die beschriebenen Kompetenzen sind als Ausgangspunkt der Unterrichtsplanung und -gestaltung heranzuziehen. Die Themenbereiche sind bezogen auf die zu erwerbenden Kompetenzen sorgfältig und begründet auszuwählen.

Lehrstoff:

Kernbereich:

Menschliches Handeln vollzieht sich unter bestimmten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Rahmenbedingungen und verändert diese ständig bzw. kann sie verändern. Die Analyse der einzelnen Faktoren und das Erkennen von deren Wechselwirkungen sind ein wesentliches Anliegen des Unterrichts. An konkreten historischen Sachverhalten soll beispielhaft gezeigt werden, welche Probleme die Menschen in verschiedenen Epochen und Räumen zu bewältigen hatten und haben, und auf welche Weise sie diese gelöst haben bzw. lösen.

Im Unterricht sollen Gegenwartsbezüge im Bereich der Geschichtskultur und des Politischen hergestellt und über Orientierungsangebote reflektiert werden. Geschichtskulturelle Produkte sollen dekonstruiert (Spielfilme, Comics, Texte und Rekonstruktionszeichnungen in Schülerbüchern, etc.) und anhand von geeigneten Beispielen in unterschiedlichen historischen Zeitabschnitten soll der Unterschied zwischen Vergangenheit und Geschichte herausgearbeitet werden.

2. Klasse:

Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte des Zeitraumes vom ersten Auftreten der Menschen bis zum Ende des Mittelalters.

Folgende Themenbereiche sind dabei zu behandeln:

  1. Die Auseinandersetzung des Menschen mit der Natur und ihre Auswirkungen auf die Organisation des menschlichen Zusammenlebens.
  2. Das Leben der Menschen in verschiedenen Gemeinschaften und Lebenswelten/-räumen unter Berücksichtigung des Alltags sowie der Generationen- und der Geschlechterverhältnisse (Nomadentum, Bauern und Dorf, ritterliches Leben und höfische Kultur).
  3. Arbeitswelt, Entwicklung der Arbeitsteilung und Formen des Wirtschaftens (Naturalwirtschaft, Tauschwirtschaft, Sklavenwirtschaft, mittelalterliche Grundherrschaft, Entstehung des Marktes, Technikgeschichte).
  4. Entwicklung verschiedener politischer Herrschaftsformen unter besonderer Berücksichtigung von verschiedenen Modellen politischer Mitbestimmung (athenische Demokratie, römische Republik, städtische Autonomie, Ständeversammlung im Mittelalter).
  5. Soziale und militärische Konflikte, ihre Ursachen und Lösungsversuche an ausgewählten Beispielen.
  6. Charakteristika früher Hochkulturen und der griechischen und römischen Antike - Bezüge zu außereuropäischen Kulturen.
  7. Die Entwicklung von Weltbildern unter Einbeziehung von magischen, mythischen und religiösen Vorstellungen.
  8. Grenzen und Räume - Besiedlung und Integration des österreichischen Raumes bis zur Entwicklung einer politischen Einheit unter den Babenbergern und Habsburgern.
  9. Kunst und Kultur als Ausdrucksform einer Epoche.

3. Klasse:

Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte vom Beginn der Neuzeit bis zum Ende des Ersten Weltkrieges.

Folgende Themenbereiche sind zu behandeln:

  1. Neue Perspektiven am Beginn der Neuzeit - ein neues Welt- und Menschenbild (Humanismus und Renaissance).
  2. Begegnung, Austausch und Konfrontation - Europa und die Welt von den Entdeckungen bis zur europäischen Expansion im Zeitalter des Imperialismus; unter Beachtung außereuropäischer Perspektiven.
  3. Reform und Revolution als Antwort auf Defizite in Kirche und Staat - von der Reformation über die Reformen Maria Theresias und Josefs II. bis zur Französischen Revolution.
  4. Wirtschaft und Gesellschaft - verschiedene Formen des Wirtschaftens und deren Auswirkungen auf die Arbeitswelt, Stellung der Geschlechter, Freizeit und Familie.
  5. Entwicklung des modernen Staates - Absolutismus, Verfassungsstaat und früher Parlamentarismus.
  6. Macht und Hegemonie: Die napoleonische Zeit und das europäische Ordnungssystem am Wiener Kongress.
  7. Menschen- und Kinderrechte und ihre Durchsetzung gestern und heute.
  8. Kultur und Gesellschaft als Globalgeschichte, zB Afrika, Südamerika und Asien.
  9. Herausbildung verschiedener politischer Ordnungskonzeptionen; Liberalismus, Nationalismus, Sozialismus.
  10. Die Habsburgermonarchie als multikulturelle Gesellschaft und supranationales Gebilde.
  11. Staaten und Völker im Krieg - Kriegsursachen und Friedensbemühungen in der Neuzeit bis zum Ersten Weltkrieg; Entstehung und Grundzüge des humanitären Völkerrechtes.
  12. Kunst und Kultur als Ausdruck des Lebensgefühls einer Epoche unter Berücksichtigung der Alltagskultur.

4. Klasse:

Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte vom Ende des Ersten Weltkrieges bis zur Gegenwart.

Folgende Themenbereiche sind zu behandeln:

  1. Wirtschaft und Gesellschaft im 20. und 21. Jahrhundert - Veränderungen in Arbeitswelt und Freizeit, Wirtschaftskrisen.
  2. Selbstverständnis der Geschlechter (Analyse von unterschiedlichen Zugängen zu Weiblichkeit und Männlichkeit) und Generationen (Familie im Wandel).
  3. Entstehung und Bedingungen diktatorischer Systeme, Methoden totalitärer Herrschaft: Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus; Bezüge zu modernen Formen des politischen Extremismus. Der Nationalsozialismus als Beispiel eines totalitären Systems - Ideologie, Propaganda, Mobilisierung der Jugend, Verfolgung, organisierter Massenmord, Widerstand.
  4. Entwicklung und Krise der Demokratie in Österreich - Verfassung, Parteien, Wehrverbände, autoritäres System, Bürgerkrieg, NS-Zeit.
  5. Erinnerungskulturen und deren Wandel; Erinnerungen an jüdisches Leben vor und nach dem Holocaust.
  6. Der Zweite Weltkrieg und die internationale Politik nach 1945 - Kalter Krieg, Blockbildung und Entspannung, das Ende der bipolaren Welt, die UNO; Die USA und die Sowjetunion - ein Vergleich verschiedener politischer und gesellschaftlicher Systeme.
  7. Die Auflösung der Kolonialreiche und neue Hegemonien; Globalisierung als kultureller, wirtschaftlicher, politischer Wandel (Migration, Konsumverhalten, Nichtregierungsorganisationen).
  8. Österreich - die Zweite Republik: politisches System, außenpolitische Orientierung, Wirtschafts- und Sozialpolitik im Wandel; Neue Soziale Bewegungen (Umweltbewegung, Frauenbewegung).
  9. Europa und die EU; politische Mitbestimmung und Mitverantwortung Österreichs in der EU.
  10. Medien und deren Auswirkung auf das Politische; Manifestationen des Politischen (mediale Berichterstattung, politische Inszenierungen, Wahlwerbung).
  11. Demokratie und Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung (Formen der Mitbestimmung, e-Democracy); Zukunftschancen im Spannungsfeld zwischen persönlichen und gesellschaftlichen Anliegen.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im Dritten Teil).“

4. In Anlage A/w (Lehrplan des Werkschulheims) Vierter Teil (Stundentafeln) wird in der Stundentafel der Unterstufe in Z 1 (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Z 2 (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.

5. In Anlage A/m1 (Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) Vierter Teil (Stundentafeln) wird in der Stundentafel der Unterstufe in Z 1 (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Z 2 (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.

6. In Anlage A/m2 (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung) Vierter Teil (Stundentafeln) wird in der Stundentafel der Unterstufe in Z 1 (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Z 2 (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.

7. In Anlage A/m3 (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik) Vierter Teil (Stundentafeln) wird in der Stundentafel der Unterstufe in Z 1 (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Z 2 (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.

8. In Anlage A/sp (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung) Vierter Teil (Stundentafeln) wird in der Stundentafel der Unterstufe in Z 1 (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Z 2 (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.

9. In Anlage A/sl (Lehrplan des Bundesgymnasiums für Slowenen [Gymnasium/Realgymnasium]) Vierter Teil (Stundentafeln) wird in der Stundentafel der Unterstufe (Gymnasium und Realgymnasium) in Z 1 (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:) und Z 2 (Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:) die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde“ jeweils durch die Pflichtgegenstandsbezeichnung „Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung“ ersetzt.

Schmied

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)