245. Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Änderung der FinanzOnline-Erklärungsverordnung
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen sowie von Jahresabschlüssen und anderen Unterlagen anlässlich der Steuererklärung (FinanzOnline- Erklärungsverordnung - FOnErklV), BGBl. II Nr. 512/2006, wird wie folgt geändert:
1. In Ziffer 6 der Promulgationsklausel wird der Beistrich durch einen Strichpunkt ersetzt und folgende Ziffer 7 wird angefügt:
- „7. des § 3 Abs. 3 des Stiftungseingangssteuergesetzes - StiftEG,“
2. § 1 Abs. 1 lautet:
„(1) Die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung, der Zusammenfassenden Meldung, der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung, der Stiftungseingangssteuererklärung sowie der Steuererklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften hat nach der FinanzOnline-Verordnung 2006 im Verfahren FinanzOnline (finanzonline.bmf.gv.at ) zu erfolgen.“
3. Dem § 5 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) § 1 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 245/2008 tritt mit 1. August 2008 in Kraft. Datenübertragungen sind jedoch nicht vor dem Vorliegen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen zulässig.“
Molterer
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