156. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung der TÜV AUSTRIA CERT GMBH zur Zertifizierung von Managementsystemen
Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Akkreditierungsgesetzes, BGBl. Nr. 468/1992, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 85/2002, wird verordnet:
§ 1. Die TÜV AUSTRIA CERT GMBH mit Sitz in 1015 Wien, Krugerstraße 16, wird als Stelle, die Managementsysteme (gemäß ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17021) zertifiziert, akkreditiert.
§ 2. Die Zertifizierungsbefugnis umfasst die Zertifizierung von Managementsystemen in nachfolgenden Bereichen:
- 1. die Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen nach EN ISO 9001,
- 2. die Zertifizierung von Sicherheitsmanagementsystemen nach SCC, SCP, OHSAS 18001 und SA 8000,
- 3. die Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen nach EN ISO 14001 gemäß dem in der Anlage spezifizierten Umfang,
- 4. die Zertifizierung von Managementsystemen für die Lebensmittelsicherheit nach EN ISO 22000.
§ 3. Die Zertifizierungsbefugnis gilt für jene Bereiche, in denen der Bund für die Gesetzgebung und Vollziehung zuständig ist, sofern die diese Bereiche regelnden Bundesgesetze keine den Bestimmungen des Akkreditierungsgesetzes entsprechenden Regelungen über die Akkreditierung solcher Stellen enthalten.
§ 4. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Akkreditierung der TÜV AUSTRIA CERT GMBH zur Zertifizierung von Managementsystemen, BGBl. II Nr. 235/2007, außer Kraft.
Anlage
Bartenstein
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