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BGBl III 71/2008

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

71. Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz
(NR: GP XXIII RV 416 AB 473 S. 53. BR: AB 7906 S. 754.)

71.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Protokoll zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik zur Änderung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit der nuklearen Sicherheit und dem Strahlenschutz

[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[englischer Vertragstext siehe Anlagen]

[tschechischer Vertragstext siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Abschnitt 11 Abs. 1 des Protokolls wurden am 2. April bzw. 6. Mai 2008 abgegeben; das Protokoll tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juli 2008 in Kraft.

Anlage 1

deutscher Vertragstext 

Anlage 2

englischer Vertragstext 

Anlage 3

tschechischer Vertragstext 

Gusenbauer

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