vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 72/2008

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

72. Technische Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Department für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport handelnd für den Schweizerischen Bundesrat über den Austausch von Informationen und Daten über die Luftlage

72. Technische Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Eidgenössischen Department für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport handelnd für den Schweizerischen Bundesrat über den Austausch von Informationen und Daten über die Luftlage

[Vertragstext siehe Anlage]

Die gegenständliche Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 9 Abs. 1 mit 4. Juni 2008 in Kraft getreten.

Anlage 1

Vertragstext 

Gusenbauer

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)