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BGBl III 69/2008

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

69. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M189 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR über die orangefarbene Kennzeichnung von Fahrzeugen, die Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 3 000 Litern befördern

69. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M189 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR über die orangefarbene Kennzeichnung von Fahrzeugen, die Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 3 000 Litern befördern

Die Multilaterale Vereinbarung M189 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR über die orangefarbene Kennzeichnung von Fahrzeugen, die Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 3 000 Litern befördern (BGBl. III Nr. 30/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 57/2008) wurde von der Schweiz am 10. März 2008 unterzeichnet.

Gusenbauer

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