69. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M189 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR über die orangefarbene Kennzeichnung von Fahrzeugen, die Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 3 000 Litern befördern
Die Multilaterale Vereinbarung M189 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR über die orangefarbene Kennzeichnung von Fahrzeugen, die Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 3 000 Litern befördern (BGBl. III Nr. 30/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 57/2008) wurde von der Schweiz am 10. März 2008 unterzeichnet.
Gusenbauer
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