68. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M184 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Höchstmenge von organischen Peroxiden der Klasse 5.2 und selbstzersetzlichen Stoffen der Klasse 4.1
Die Multilaterale Vereinbarung M184 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR über die Höchstmenge von organischen Peroxiden der Klasse 5.2 und selbstzersetzlichen Stoffen der Klasse 4.1 (BGBl. III Nr. 36/2008) wurde von der Schweiz am 10. März 2008 unterzeichnet.
Gusenbauer
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