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BGBl III 57/2008

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

57. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M189 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR über die orangefarbene Kennzeichnung von Fahrzeugen, die Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 3 000 Litern befördern

57. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M189 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR über die orangefarbene Kennzeichnung von Fahrzeugen, die Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 3 000 Litern befördern

Die Multilaterale Vereinbarung M189 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR über die orangefarbene Kennzeichnung von Fahrzeugen, die Tanks mit einem Fassungsraum von höchstens 3 000 Litern befördern (BGBl. III Nr. 30/2008) wurde von Italien am 12. Februar 2008 unterzeichnet.

Gusenbauer

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