54. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M191 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die erforderliche Ausbildung für die Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, Klassifizierungscode 1.4S
Die Multilaterale Vereinbarung M191 gemäß Abschnitt 1.5.1 des ADR betreffend die erforderliche Ausbildung für die Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1, Klassifizierungscode 1.4S (BGBl. III Nr. 20/2008) wurde von Frankreich am 6. Februar 2008 unterzeichnet.
Gusenbauer
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