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BGBl III 50/2008

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

50. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen

50. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (BGB1. Nr. 82/1993, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 236/1995) hinterlegt:

Staaten

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Bulgarien

20. Juli 2004

Lettland

5. Juni 2006

Litauen

2. März 2004

Polen

20. Februar 2008

Serbien

28. Februar 2001

Tschechische Republik

23. September 1998

Ungarn

30. März 2004

Weiters hat das Vereinigte Königreich am 13. Dezember 2001 folgende Erklärung abgegeben:

Die Regierung des Vereinigten Königreiches erklärt, dass die Ratifikation des Übereinkommens auf die Insel Man ausgedehnt wird, als einem Gebiet, für dessen internationale Beziehungen das Vereinigte Königreich verantwortlich ist.

Gusenbauer

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