27. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung (Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, und des Protokolls vom 13. Oktober 1995 über blind machende Laserwaffen (Protokoll IV) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Notifikationen zum Protokoll über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes von Minen, Sprengfallen und anderen Vorrichtungen in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung (Protokoll II in der am 3. Mai 1996 geänderten Fassung) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, und zum Protokoll vom 13. Oktober 1995 über blind machende Laserwaffen (Protokoll IV) zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (BGBl. III Nr. 17/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 192/2005), gemäß Art. 8 des Übereinkommens abgegeben:
Staaten: | Datum der Abgabe der Notifikation: | |
Protokoll II in der geänderten Fassung | Protokoll IV | |
Georgien | 14. Juli 2006 | |
Kamerun | 7. Dezember 2006 | 7. Dezember 2006 |
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien | 19. März 2007 | |
Niger | 18. September 2007 | 18. September 2007 |
Saudi-Arabien | 7. Dezember 2007 | |
Tunesien | 23. März 2006 | 23. März 2006 |
Ferner hat Montenegro am 23. Oktober 2006 erklärt, sich rückwirkend mit 3. Juni 2006 auch weiterhin an das Protokoll IV gebunden zu erachten.
Nach weiterer Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Lettland mit Wirkung vom 19. Juli 2007 seine abgegebene Erklärung1 zum Protokoll II in der geänderten Fassung zurückgezogen.
Gusenbauer
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