395. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Adressregisterverordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 9a Abs. 4 und 47a des Vermessungsgesetzes - VermG, BGBl. Nr. 306/1968, zuletzt geändert durch die Kundmachung BGBl. I Nr. 8/2007, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Inhalt und Struktur der Angaben des Adressregisters und über den Kostenersatz für Abfragen und Auszüge aus dem Adressregister, BGBl. II Nr. 218/2005, wird wie folgt geändert:
Im § 9 entfällt der Beistrich und die Wortfolge „die §§ 2 bis 8 und die daraus abgeleiteten Nutzungsrechte treten mit Ablauf des 31. Dezember 2007 außer Kraft“.
Bartenstein
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