387. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, mit der die Ver-ordnung zur Festlegung von Studien, in denen die Homogenität des Bildungssystems schwerwiegend gestört ist, geändert wird
Auf Grund des § 124b Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl. I Nr. 120/2002, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2007, wird verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Festlegung von Studien, in denen die Homogenität des Bildungssystems schwerwiegend gestört ist, BGBl. II Nr. 238/2006, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 345/2006, wird wie folgt geändert:
In § 2 wird die Wortfolge „31. Dezember 2007“ durch die Wortfolge „31. Jänner 2010“ ersetzt.
Hahn
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