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BGBl II 228/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

228. Verordnung: Bundes-Elektroschutzverordnung - B-ESV

228. Verordnung der Bundesregierung zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Dienstnehmer/innen des Bundes vor Gefahren durch den elektrischen Strom (Bundes-Elektroschutzverordnung - B-ESV)

Auf Grund der §§ 8, 17 Abs. 1 und 2, 20 Abs. 2 und 3, 25 Abs. 7, 34 Abs. 3 und 4 sowie 60 Abs. 1 des Bundes-Bedienstetenschutzgesetzes (B-BSG), BGBl. I Nr. 70/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 53/2007, wird verordnet:

Anwendung der Bestimmungen der ESV 2003

§ 1. Die §§ 1 bis 8 sowie 9 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer/innen vor Gefahren durch den elektrischen Strom (Elektroschutzverordnung 2003 - ESV 2003), BGBl. II Nr. 424/2003 in der jeweiligen Fassung, sind in den Dienststellen des Bundes mit Ausnahme von Betrieben des Bundes mit der Maßgabe anzuwenden, dass

  1. 1. an die Stelle der Begriffe „Arbeitnehmerin“ oder „Arbeitnehmer“ der Begriff „Bedienstete“ oder „Bediensteter“,
  2. 2. an die Stelle des Begriffes „Arbeitgeber“ oder „Arbeitgeberin“ der Begriff „Dienstgeber“ und
  3. 3. an die Stelle des Begriffs „die Behörde“ der Begriff „der Leiter der Zentralstelle“ oder „die Leiterin der Zentralstelle“

im jeweils richtigen grammatikalischen Zusammenhang tritt.

Schlussbestimmungen

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2007 in Kraft.

Gusenbauer Molterer Plassnik Bures Kdolsky Platter Berger Darabos Pröll Buchinger Schmied Faymann Bartenstein Hahn

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