71. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie über die Zahl der von den Universitäts-vertretungen und Akademievertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2007
Auf Grund des § 34 Abs. 2 und des § 35a Abs. 7 des Hochschülerinnen- und Hochschüler-schaftsgesetzes 1998 - HSG 1998, BGBl. I Nr. 22/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 1/2005 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 160/2006, wird verordnet:
Wahltage
§ 1. Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2007 werden Dienstag, 22. Mai 2007, Mittwoch, 23. Mai 2007, und Donnerstag, 24. Mai 2007, festgelegt.
Vertreterinnen und Vertreter in der Bundesvertretung der Studierenden
§ 2. Die Zahl der von den Universitätsvertretungen und Akademievertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden wird wie in der Anlage ersichtlich festgelegt.
Fristen
§ 3. Folgende Fristen und Termine sind einzuhalten:
3. April 2007 | - Stichtag für die Wahlberechtigung (§ 19 HSWO 2005) - Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (§ 21 Abs. 1 HSWO 2005) - Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (§ 27 Abs. 1 HSWO 2005) |
19. April 2007 | - Letzter Termin für die Übermittlung bzw. Bereitstellung der Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse für die zu wählenden Organe der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 18 HSWO 2005) - Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerver-zeichnisse (§ 20 Abs. 1 HSWO 2005) - Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2005) |
26. April 2007 | - Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 21 Abs. 1 HSWO 2005) |
3. Mai 2007 | - Ende der Einsichtnahmefrist in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 1 HSWO 2005) - Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 2 HSWO 2005) - Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 13 Abs. 2 HSWO 2005) |
8. Mai 2007 | - Letzter Termin für die Vorlage der Verbesserungen von Wahlvorschlägen und Kandidaturen (§ 28 Abs. 3 HSWO 2005) - Letzter Termin für die Rückziehung von Wahlvorschlägen (§ 29 HSWO 2005) - Letzter Termin für die Rückziehung von Kandidaturen (§ 29 HSWO 2005) - Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale (§ 32 HSWO 2005) |
10. Mai 2007 | - Letzter Termin für Entscheidungen der Wahlkommissionen über Einsprüche gegen Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (§ 20 Abs. 3 HSWO 2005) - Letzter Termin für die Herstellung des Einvernehmens über die unter-scheidenden Bezeichnungen von Wahlvorschlägen (§ 22 Abs. 1 HSWO 2005) - Letzter Termin für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen (§ 26 Abs. 6 HSWO 2005) |
14. Mai 2007 | - Letzter Termin für die Verlautbarung der (verbesserten) Wahlvorschläge und Kandidaturen (§ 31 Abs. 2 HSWO 2005) - Letzter Termin für die Veröffentlichung der genehmigten Listenverbände (§ 51 Abs. 2 HSWO 2005) |
22. Mai 2007 | - Erster Wahltag - Letzter Termin für die Konstituierung der Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (§ 13 Abs. 2 HSWO 2005) |
23. Mai 2007 | - Zweiter Wahltag |
24. Mai 2007 | - Dritter Wahltag - Erster Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 56 HSWO 2005) |
31. Mai 2007 | - Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (§ 14 Abs. 3 HSWO 2005) - Letzter Termin für die Zuweisung der Mandate (§ 14 Abs. 3 HSWO 2005) - Letzter Termin für die Verständigung der Gewählten (§ 14 Abs. 3 HSWO 2005) |
30. Juni 2007 | - Letzter Termin für die Konstituierung der Bundesvertretung (§ 6 Abs. 2 HSG 1998 |
binnen zwei Wochen ab Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses | - Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahl der Bundesvertretung (§ 58 Abs. 2 HSWO 2005) - Einspruchsmöglichkeit gegen die Wahlen der Universitätsvertretungen und die Studienvertretungen (§ 59 Abs. 2 HSWO 2005) |
1. Juli 2007 | - Beginn der neuen Funktionsperiode (§ 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 HSG 1998) |
Anlage
Hahn
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