135.Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechischen Republik über die Errichtung eines gemeinsamen Zentrums Drasenhofen - Mikulov
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[tschechischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 6 Abs. 1 am 1. Jänner 2008 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Gusenbauer
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