121. Protokoll erstellt aufgrund von Artikel 43 Absatz 1 des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamtes (Europol-Übereinkommen)1 zur Änderung von Artikel 2 und des Anhangs jenes Übereinkommens
Der Nationalrat hat beschlossen:
- 1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
- 2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages in dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprachfassung Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht. durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.
[Vertragstext deutsch siehe Anlagen]
Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. C 358 vom 13. Dezember 2000, S. 1 - 7, veröffentlicht.
Die Notifikation gemäß Art. 2 Abs. 2 des Protokolls wurde am 4. April 2005 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Nach Mitteilung des Generalsekretärs ist das Protokoll gemäß dessen Art. 2 Abs. 3 mit 29. März 2007 in Kraft getreten.
Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs zufolge haben nachstehende Staaten das Protokoll angenommen bzw. sind ihm beigetreten:
Belgien, Bulgarien, Dänemark (ohne Färöer und Grönland), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.
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Gusenbauer
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