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BGBl III 120/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

120. Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen), und des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol
(NR: GP XXII RV 194 AB 354 S. 45. BR: AB 6972 S. 705.)

120. Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen)111) Kundgemacht in BGBl. III Nr.123/1998, zuletzt geändert durch Beschluss des Rates BGBl. III Nr. 81/1999., und des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol222) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 131/1999.

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages in dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache333) Die Sprachfassungen werden auch in den Anlagen veröffentlicht. durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.

[Vertragstext deutsch siehe Anlagen]

Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. C 312 vom 16. Dezember 2002, S. 1 - 7, veröffentlicht.

Die Notifikation gemäß Art. 3 Abs. 2 des Protokolls wurde am 29. April 2004 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Nach Mitteilung des Generalsekretärs ist das Protokoll gemäß dessen Art. 3 Abs. 3 mit 29. März 2007 in Kraft getreten.

Weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs zufolge haben nachstehende Staaten das Protokoll angenommen bzw. sind ihm beigetreten:

Belgien, Bulgarien, Dänemark (ohne Färöer und Grönland), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern.

Anlage

Deutscher Vertragstext 

Anlage

Dänischer Vertragstetxt 

Anlage

Englischer Vertragstext 

Anlage

Finnischer Vertragstext 

Anlage

Französischer Vertragstext 

Anlage

Griechischer Vertragstext 

Anlage

Irischer Vertragstext 

Anlage

Italienischer Vertragstext 

Anlage

Niederländischer Vertragstext 

Anlage

Portugiesischer Vertragstext 

Anlage

Schwedischer Vertragstext 

Anlage

Spanischer Vertragstetxt 

Gusenbauer

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