111.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat der Republik Albanien über gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit in Zollsachen
[deutscher Abkommenstext siehe Anlagen]
[albanischer Abkommenstext siehe Anlagen]
[englischer Abkommenstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 25. April 2007 bzw. 10. Juli 2007 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. Oktober 2007 in Kraft.
Anlage
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Gusenbauer
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