94. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (BGBl. Nr. 316/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 200/2005) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
Moldau | 24. Juli 2006 |
Ukraine | 19. September 2006 |
Anlässlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat Moldau folgende Erklärung abgegeben:
Bis zur vollständigen Wiederherstellung der territorialen Einheit der Republik Moldau werden die Bestimmungen des Übereinkommens nur auf das von den Behörden der Republik Moldau kontrollierte Gebiet angewendet.
Weiters hat Montenegro am 23. Oktober 2006 erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 3. Juni 2006 an das Übereinkommen gebunden zu erachten.
Gusenbauer
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