87. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Energiegemeinschaft über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Energiegemeinschaft über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft
[deutscher Abkommenstext siehe Anlagen]
[englischer Abkommenstext siehe Anlagen]
Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 23 Abs. 1 mit Ausnahme von Art. 12 mit 1. Juli 2007 rückwirkend in Kraft getreten; die dafür notwendigen Mitteilungen wurden am 8. Juni bzw. 7. August 2007 abgegeben.
Art. 12 des Abkommens tritt gemäß Art. 23 Abs. 2 am 1. September 2007 in Kraft.
Anlage
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Gusenbauer
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