86. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über Beziehungen im audiovisuellen Bereich samt Durchführungsbestimmungen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Durchführungsbestimmungen wird genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Großherzogtums Luxemburg über Beziehungen im audiovisuellen Bereich samt Durchführungsbestimmungen
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 12 Abs. 2 des Abkommens wurden am 7. August 2006 bzw. 6. Juli 2007 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. September 2007 in Kraft.
Anlage
Gusenbauer
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)