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BGBl III 71/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

71. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

71. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat El Salvador am 27. November 2006 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 75/2006) hinterlegt.

Weiters hat Montenegro am 23. Oktober 2006 erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 3. Juni 2006 an das Übereinkommen gebunden zu erachten.

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat ferner am 22. November 2006 erklärt, sich rückwirkend mit 17. November 1991 weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten.

Gusenbauer

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