65. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Luxemburg die anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder (BGBl. Nr. 313/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 90/2004) erklärten Vorbehalte1 für fünf Jahre ab 2. Juli 2007 erneuert.
Gusenbauer
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