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BGBl III 49/2007

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

49. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll
(NR: GP XXII RV 1061 AB 1097 S. 122. BR: AB 7382 S. 725.)

49. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

[Vertragstext in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]

[Vertragstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 30 Abs. 1 des Abkommens wurden am 21. Dezember 2005 bzw. 26. März 2007 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juni 2007 in Kraft.

Anlage

Vertragstext in deutscher Sprache (Übersetzung)  

Anlage

Vertragstext in englischer Sprache 

Gusenbauer

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