49. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen samt Protokoll
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
[Vertragstext in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Vertragstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 30 Abs. 1 des Abkommens wurden am 21. Dezember 2005 bzw. 26. März 2007 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juni 2007 in Kraft.
Anlage
Vertragstext in deutscher Sprache (Übersetzung)
Anlage
Vertragstext in englischer Sprache
Gusenbauer
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