48. Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt, Industrie und Technologie zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bolivarischen Republik Venezuela
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[englischer Vertragstext siehe Anlagen]
[spanischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. XI des Abkommens wurden am 8. März bzw. 15. März 2007 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juni 2007 in Kraft.
Anlage
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Gusenbauer
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